Elementare Änderungen in den WEC-Regeln für 2019/20
Richtig gemacht: Der BR1 von SMP Racing wurde im Grid nicht abgedeckt
Die aktuelle Saison der Sportwagen-WM (FIA WEC) befindet sich gerade auf der Zielgeraden. Somit gehen die Blicke der Organisatoren nun immer mehr auf die kommende Spielzeit, die am 1. September in auf der Rennstrecke im britischen Silverstone beginnt. Für die insgesamt schon achte Saison der FIA WEC wurde kürzlich das Sportliche Reglement herausgegeben. Dieses ist in weiten Teilen natürlich deckungsgleich mit dem aktuellen Regelbuch. Dennoch gibt es einige signifikante Überarbeitungen zu verzeichnen.
Der wichtigste Punkt ist auf Seite 102 des 145-seitigen Pamphletes zu finden. Dort wurde der Satz. «Wheel change operations are allowed during refuelling operations» einfach durchgestrichen. Diese fast unauffällige Aktion hat jedoch elementare Auswirkung auf das sportliche Geschehen. Denn nun müssen Nachtanken und Reifenwechsel wieder getrennt voneinander durchgeführt werden, was die Standzeiten verlängert. Damit gewinnt das Reifenschonen in der Rennstrategie mehr Gewicht. Es macht ab 2019/20 also wieder Sinn, Doppelstints auf den Pneus zu fahren, um als Folge beim Boxenstopp Zeit einzusparen. Das Reifenwechseln während des Nachtankens wurde vor der Saison 2018/19 gerade erst in der FIA WEC eingeführt, um die Show zu verbessern. Dieser Schuss ging jedoch nach hinten los, da dem Renngeschehen ein wichtiges taktisches Element genommen wurde. Nun folgte also die Rolle rückwärts.
Auch bei der Punktevergabe haben die Regelhüter zurückgerudert. So gibt es für das Ergebnis der 24 Stunden von Le Mans ab 2019/20 wieder doppelte Punkte. So wurde bereits in den Jahre ab WEC-Gründung 2012 bis zur Saison 2017 verfahren. Für 2018/19 bekam der Klassiker an der französischen Sarthe mit nur anderthalbfachen Zählern eine leichte Abwertung. Mit 1,5 werden die Punkte ab der neuen Saison nun jedoch bei den 8-Stunden-Rennen (Sebring, Bahrain) multipliziert. Für 6h- und die neuen 4h-Rennen kommt das bekannte System mit 25 Zählern für den Sieger zur Anwendung.
Einschreibungen für die kommende Saison sind bereits seit dem 29. März möglich. Als Nennschluss steht der 21. Mai im Regelbuch. Bis zum 10. Juni hat das Selektionskomitee dann Zeit, die entsprechenden Teams auszuwählen. Das Saisonfinale 2019/20 findet erneut in Le Mans statt. Für das Kalender-Highlight haben WEC-Teams natürlich ein Startrecht. Sollten zuvor jedoch zwei WEC-Rennen ausgelassen werden, so geht auch der LM-Entry flöten.
Eine weitere Neuerung betrifft die GTE-Am-Kategorie. Dort wird wie in der ELMS (European Le Mans Series) ein Erfolgsballast eingeführt. Die ersten Drei in der Tabelle müssen 15, zehn und fünf Kilogramm zuladen. Aber auch die einzelnen Rennergebnisse werden mit Extra-Gewicht bedacht. So müssen die drei Erstplatzierten eines Laufes bei den folgenden beiden Events jeweils 15, zehn und fünf Kilogramm mit an Bord nehmen. Insgesamt kann somit also eine Zuladung von 45 kg (Tabellenführung und zwei Siege) zustande kommen. Die 24 Stunden von Le Mans sind von dieser Reglung aber ausgenommen.
Mehr zu sehen gibt es auch beim Grid-Walk. Hier wird es den Teams nun verboten, die Fahrzeuge komplett abzudecken. Ziel dieser Vorschrift soll es sein, den zahlenden Zuschauern einen besseren Blick zu bieten. Lediglich das Cockpit darf bei hohen Temperaturen mit einem speziellen Sichtschutz versehen werden, damit sich der Innenraum der Wagen im Grid nicht zu sehr aufheizt.