Michael Schumacher: Unfallermittlungen eingestellt
Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen zu Michael Schumachers Unfall abgeschlossen
Kein Fremdverschulden. So lautet das abschließende Urteil der Staatsanwaltschaft im französischen Albertville, die den Unfallhergang von Michael Schumachers folgenschwerem Sturz beim Skifahren am 29. Dezember 2013 in den vergangenen sechs Wochen genau untersucht hat. Am Montag gab die Behörde ein offizielle Erklärung heraus, dass die Ermittlungen nun abgeschlossen und eingestellt seien.
«Es gab keinerlei strafbares Vergehen», ließ Staatsanwalt Patrick Quincy mitteilen. Die Absperrungen der Piste habe den geltenden französischen Normen entsprochen und auch Michael Schumacher Skiausrüstung sei in gutem Zustand gewesen. Schumacher sei viereinhalb Meter neben der präparierten Piste gefahren und die Entfernung zwischen dem Felsen, über den er stürzte und dem, auf den er mit dem Kopf aufschlug, betrage 10,40 Meter.
Bereits Anfang Januar hatte die Staatsanwaltschaft nach ersten Auswertung der Bilder der Helmkamera ausgeschlossen, dass der 45-Jährige zu schnell unterwegs gewesen sein könnte. Untersuchungen der Skier, Bindungen und gesamten Ausrüstung haben nun ergeben, dass auch keine Materialfehler vorlagen.
Michael Schumacher hatte sich bei dem Sturz in Méribel ein schweres Schädel-Hirntrauma zugezogen und musste zwei Mal operiert werden. Seitdem liegt der siebenmalige Formel-1-Weltmeister in der Uniklinik in Grenoble, wo die Ärzte durch eine langsame Reduzierung der Narkosemittel seit Ende Januar die Aufwachphase aus dem künstlichen Koma eingeleitet haben, die sich jedoch über mehrere Wochen oder sogar Monate hinziehen kann.