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Crash Rosberg – Hamilton: Wieso es keine Strafe setzt

Von Mathias Brunner
Crash!

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​Die Rennkommissare beim Grossen Preis von Spanien haben entschieden, keinen der beiden Bruchpiloten Nico Rosberg und Lewis Hamilton zu bestrafen. Wir erklären weshalb.

Kurz vor halb sieben Abends nach einem atemraubenden Spanien-GP gab es wenigstens in einer Hinsicht Aufatmen bei Mercedes: Die vier Rennkommissare Tim Mayer (USA), Radovan Nokak (Tschechien), Martin Donnelly (Grossbritannien) und David Domingo (Spanien) kamen zum Schluss – für den Crash von Nico Rosberg und Lewis Hamilton in der ersten Runde soll keine Strafe ausgesprochen werden.

Die Erklärung der Rennpolizei: «Der Zwischenfall wurde dadurch ausgelöst, dass Fahrer Nummer 6 (Rosberg) mit einer inkorrekten Motoreinstellung unterwegs war. Dies war so vom Piloten vor dem Start eingestellt worden. Dadurch entstand ein erheblicher Leistungsunterschied zwischen den Fahrzeugen 6 und 44 (Hamilton) ausgangs der dritten Kurve. Auf der folgenden Geraden wurde ein Speed-Unterschied von 17 km/h gemessen.»

«Wagen Nummer 6 fuhr dann leicht nach rechts, um seine Position zu verteidigen. Das ist gemäss des Sportgesetzes sein Recht. Gleichzeitig jedoch rückte Wagen 44 mit Tempoüberschuss auf, er stach in eine Lücke, die sich nun schloss. Im Gesetz ist verankert, dass der Führende einem Angreifer genügend Raum lassen muss, sofern sich „ein erheblicher Teil des Verfolgerfahrzeugs auf gleicher Höhe befindet“. Wagen Nummer 44 hatte jedoch nur einen Teil des Frontflügels auf Höhe des Führenden, Sekundenbruchteile, bevor er auf die Wiese ausweichen musste, um eine Kollision zu verhindern. Einmal auf dem Gras, gab es für den Fahrer von Auto 44 keine Möglichkeit mehr, den Wagen unter Kontrolle zu halten.»

«Nach eingehender Anhörung beider Fahrer und weiteren Vertretern des Teams beschliessen die Rennkommissare, dass Wagen Nummer 6 jedes Recht hatte, seine Position zu verteidigen. Gleichzeitig war der Überholversuch von Wagen 44 verständlich. Zur Kollision kam es schliesslich aufgrund einer unglücklichen Verkettung von Umständen. Es ist keinem Fahrer eine eindeutige Schuld zuzuweisen, daher wird auch kein Fahrer bestraft.»

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