In der Weltmeisterschaft platzt die Nachwuchsklasse aus allen Nähten. Die Interessenten, die sich zur IDM SSP 300 bekennen, sind noch überschaubar. DMSB stellt Reglement online.
Alle MotoGP-Fans fieberten der Saison 2025 entgegen. Ein sensationeller Dreikampf mit Marc Marquez, Pecco Bagnaia und Jorge Martin war vorprogrammiert. Doch für zwei Piloten lief das Jahr komplett aus dem Ruder.
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Anfang März wurden vom DMSB neben den Regeln für die IDM Superbike und IDM Supersport auch das Reglement für die IDM Supersport 300 zum Download für Jedermann zur Verfügung gestellt. Handelte es sich im Vorjahr um einen Yamaha-Cup mit verschwindet geringer Kawasaki-Beteiligung, ist nun auch Hersteller KTM an Bord der IDM und die kleinste Klasse soll bunter werden.
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"Die folgenden Bestimmungen sollen im Sinne der Sicherheit und der Verbesserung des Wettbewerbs zwischen den unterschiedlichen Motorradkonzepten Änderungen an einem homologierten Motorrad ermöglichen. Alles was nicht ausdrücklich erlaubt und in den folgenden Bestimmungen beschrieben ist, ist verboten", ist das Reglement überschrieben. Seitens des Herstellers eingereichte und durch die FIM freigegebene Nachhomologationen von Teilen werden nach Prüfung und Freigabe durch den DMSB erst im Folgejahr zugelassen. Folgende Referenzteile sind bis zum 15. April beim DMSB zu hinterlegen: - Zylinderkopf ‚ - Einlass- und Auslassnockenwelle(n) - Nockenwellenräder - Einlass- und Auslassventil inklusive Ventilfedern, Ventilteller, Keile und Stößel - Kolben inklusive Kolbenringe, Bolzen und Sicherungen - Pleuel Liegen die Referenzteile nicht fristgerecht vor, erfolgt die Zulassung der betreffenden Motorräder unter Vorbehalt. Kann eine Überprüfung auf Grund fehlender Referenzteile nicht erfolgen, werden die betreffenden Bauteile durch die Technischen Kommissare sichergestellt und die Überprüfung erfolgt dann, wenn die erforderlichen Referenzteile vorliegen.
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Neu im Reglement
Die Verwendung von Anti-Hopping-Kupplungssystemen ist zulässig. Ein zusätzlicher Wasserkühler darf verwendet werden. Das originale Motor-Management-System wie ursprünglich homologiert, ohne Änderung der Software oder mit einer vom Hersteller geänderten ‚Kit‘-Software. Kit-Software darf vom Serienhersteller so verändert werden, dass alle vom Hersteller gestalteten Sicherheitssysteme – und Verfahren im Rennbetrieb beibehalten werden. Kraftstoff-Mappings dürfen vom Motorradhersteller verändert werden. Nur vom Motorradhersteller eindeutig gekennzeichnete KIT-ECU ´s dürfen verwendet werden. Das originale Motor-Management-System (mit der Original-ECU und ohne Änderung der Software oder einer vom Hersteller geänderten Software) (Option a) ein FIM/DWO/DMSB-genehmigtes Kraftstoffeinspritzungs-Modul darf hinzugefügt werden. Das Anbringen einer Kamera am Motorrad ist erlaubt. Diese muss fest mit dem Fahrzeug verbunden sein, z.B. mittels Klemmhalterung. Die Verwendung von Saugnapfbefestigungen oder Magnetfußbefestigungen ist unzulässig. Darüber hinaus ist eine zusätzliche Sicherung der Kamera, z.B. mit einem Seil, vorgeschrieben, welches sowohl am Kameragehäuse als auch am Motorrad befestigt ist. Die Kamera muss bereits bei der Technischen Abnahme am Motorrad befestigt sein. Ob die Kamera ausreichend sicher befestigt ist, obliegt der Beurteilung des Technischen Kommissars.
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Bremsen Bremsscheiben dürfen durch Nachrüstteile ersetzt werden, welche den nachfolgenden Bestimmungen entsprechen: Der Außen- und der Innendurchmesser der Bremsscheibe dürfen nicht größer sein als die der homologierten Bremsscheibe. Die Dicke der Bremsscheibe darf vergrößert werden, die Scheibe muss jedoch ohne Änderungen in den homologierten Bremssattel passen. Die Anzahl der Schwimmer ist freigestellt. Die Befestigung des Radträgers muss die gleiche sein wie an der homologierten Scheibe. Nur Bremsscheiben aus Stahl sind zulässig (max. Kohlenstoffgehalt 2,1%). Zulässig ist die Verwendung von Stahlbremsscheiben mit Aluminium-Innenkranz. Zum kompletten Reglement geht es hier lang: DMSB Download Center
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