IDM Supersport 300: Das Reglement 2018
IDM Supersport 300
Anfang März wurden vom DMSB neben den Regeln für die IDM Superbike und IDM Supersport auch das Reglement für die IDM Supersport 300 zum Download für Jedermann zur Verfügung gestellt. Handelte es sich im Vorjahr um einen Yamaha-Cup mit verschwindet geringer Kawasaki-Beteiligung, ist nun auch Hersteller KTM an Bord der IDM und die kleinste Klasse soll bunter werden.
«Die folgenden Bestimmungen sollen im Sinne der Sicherheit und der Verbesserung des Wettbewerbs zwischen den unterschiedlichen Motorradkonzepten Änderungen an einem homologierten Motorrad ermöglichen. Alles was nicht ausdrücklich erlaubt und in den folgenden Bestimmungen beschrieben ist, ist verboten», ist das Reglement überschrieben.
Seitens des Herstellers eingereichte und durch die FIM freigegebene Nachhomologationen von Teilen werden nach Prüfung und Freigabe durch den DMSB erst im Folgejahr zugelassen. Folgende Referenzteile sind bis zum 15. April beim DMSB zu hinterlegen:
- Zylinderkopf ‚
- Einlass- und Auslassnockenwelle(n)
- Nockenwellenräder
- Einlass- und Auslassventil inklusive Ventilfedern, Ventilteller, Keile und Stößel
- Kolben inklusive Kolbenringe, Bolzen und Sicherungen
- Pleuel
Liegen die Referenzteile nicht fristgerecht vor, erfolgt die Zulassung der betreffenden Motorräder unter Vorbehalt. Kann eine Überprüfung auf Grund fehlender Referenzteile nicht erfolgen, werden die betreffenden Bauteile durch die Technischen Kommissare sichergestellt und die Überprüfung erfolgt dann, wenn die erforderlichen Referenzteile vorliegen.
Zugelassene Motorräder
Honda CBR500R
Kawasaki Ninja 300 (EX300ADF)
Kawasaki Ninja 400
KTM RC390 KTM RC390R
Yamaha YZF-R3
Mindestgewicht
Honda CBR500R 150 kg
Kawasaki Ninja 300 (EX300ADF) 140 kg
Kawasaki Ninja 400 wird noch bekannt gegeben
Yamaha YZF-R3 140 kg
KTM RC390 136 kg
KTM RC390R 136 kg
Neu im Reglement
Die Verwendung von Anti-Hopping-Kupplungssystemen ist zulässig. Ein zusätzlicher Wasserkühler darf verwendet werden.
Das originale Motor-Management-System wie ursprünglich homologiert, ohne Änderung der Software oder mit einer vom Hersteller geänderten ‚Kit‘-Software. Kit-Software darf vom Serienhersteller so verändert werden, dass alle vom Hersteller gestalteten Sicherheitssysteme – und Verfahren im Rennbetrieb beibehalten werden. Kraftstoff-Mappings dürfen vom Motorradhersteller verändert werden. Nur vom Motorradhersteller eindeutig gekennzeichnete KIT-ECU ´s dürfen verwendet werden.
Das originale Motor-Management-System (mit der Original-ECU und ohne Änderung der Software oder einer vom Hersteller geänderten Software) (Option a) ein FIM/DWO/DMSB-genehmigtes Kraftstoffeinspritzungs-Modul darf hinzugefügt werden.
Das Anbringen einer Kamera am Motorrad ist erlaubt. Diese muss fest mit dem Fahrzeug verbunden sein, z.B. mittels Klemmhalterung. Die Verwendung von Saugnapfbefestigungen oder Magnetfußbefestigungen ist unzulässig. Darüber hinaus ist eine zusätzliche Sicherung der Kamera, z.B. mit einem Seil, vorgeschrieben, welches sowohl am Kameragehäuse als auch am Motorrad befestigt ist. Die Kamera muss bereits bei der Technischen Abnahme am Motorrad befestigt sein. Ob die Kamera ausreichend sicher befestigt ist, obliegt der Beurteilung des Technischen Kommissars.
Bremsen
Bremsscheiben dürfen durch Nachrüstteile ersetzt werden, welche den nachfolgenden Bestimmungen entsprechen:
Der Außen- und der Innendurchmesser der Bremsscheibe dürfen nicht größer sein als die der homologierten Bremsscheibe. Die Dicke der Bremsscheibe darf vergrößert werden, die Scheibe muss jedoch ohne Änderungen in den homologierten Bremssattel passen. Die Anzahl der Schwimmer ist freigestellt. Die Befestigung des Radträgers muss die gleiche sein wie an der homologierten Scheibe. Nur Bremsscheiben aus Stahl sind zulässig (max. Kohlenstoffgehalt 2,1%). Zulässig ist die Verwendung von Stahlbremsscheiben mit Aluminium-Innenkranz.
Zum kompletten Reglement geht es hier lang: DMSB Download Center