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Euro 5: Motorradindustrie will Fristerstreckung

Von Rolf Lüthi
Motorräder nach Euro 4: Ohne Fristerstreckung ab 1. 1. 2021 nicht mehr regulär als Neumaschinen zulassungsfähig

Motorräder nach Euro 4: Ohne Fristerstreckung ab 1. 1. 2021 nicht mehr regulär als Neumaschinen zulassungsfähig

Wegen Corona brach der Verkauf von Motorrädern ein. Nun sitzen die Händler auf Euro 4-Motorrädern, die 2021 unverkäuflich sind. Die Motorradhersteller verlangen von der EU eine Fristerstreckung.

Die Fristen sind längst bekannt: Ab 1. Januar 2020 müssen neu homologierte Motorräder Euro 5 erfüllen. Bereits nach Euro 4 typengenehmigte Motorräder dürfen nur noch bis 31. Dezember 2020 verkauft und zugelassen werden.

Dann kam die Coronakrise mit Lockdown und Verkaufsverboten. Der Motorradmarkt brach in den fünf wichtigsten Märkten der EU – Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien und England – im März um knapp 40 Prozent ein. Im April kam es mit einem Einbruch im Vergleich zum Vorjahresmonat von fast 75 Prozent noch schlimmer.

Weil der Motorradmarkt ein saisonales Geschäft ist – die Hauptverkaufszeit sind die Monate März bis Mai – wird sich dieser drastische Verkaufsrückgang in diesem Jahr auch durch Promotionsaktionen und Rabattschlachten nicht aufholen lassen.

Sorgen bereiten den Händlern Restbestände an Motorrädern, die nach Euro 4 homologiert sind. Diese können ab 1. 1. 2021 nicht mehr regulär als Neumaschinen verkauft werden.

Der Verband europäischer Motorradhersteller ACEM, dem 18 Hersteller angehören, fordert nun von der EU-Kommission eine Fristerstreckung, damit diese Euro-4-Motorräder auch nächstes Jahr noch ohne Einschränkungen als Neumaschinen verkauft werden können.

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