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DTM 2020: Das müssen Ticketbesitzer jetzt wissen

Von Andreas Reiners
Fans können Tickets in Gutscheine tauschen

Fans können Tickets in Gutscheine tauschen

Die DTM hat den neuen Kalender veröffentlicht und plant im Zuge der Coronakrise vorerst mit Geisterrennen. Wir haben alle Infos für Kartenbesitzer.

Die ITR hat für die anstehende Saison gemeinsam mit Experten ein stetig an die gegenwärtige Situation angepasstes, detailliertes Infektionsschutzkonzept erarbeitet.

Ein solch zielgenaues Konzept, das die Gegebenheiten vor Ort sowie die aktuelle Entwicklung rund um die Covid-19-Pandemie stets im Blick hat, ist Voraussetzung für die Austragung von Rennen.

Deswegen plant die DTM angesichts der aktuellen Lage zunächst grundsätzlich Rennen ohne Zuschauer vor Ort. Aber: Die Entwicklungen werden äußerst aufmerksam beobachtet. Soll heißen: Sofern es unter sicher- und gesundheitstechnischen Gesichtspunkten möglich und vertretbar ist, werden auch Rennen mit Zuschauern vor Ort in Betracht gezogen.

Für Ticketbesitzer bedeutet das konkret, dass die Eintrittskarten für die ursprünglich geplanten Veranstaltungen in flexible Gutscheine umgetauscht werden.

Die Bundesregierung hatte die Gutscheinlösung im April im Zuge der Pandemie zur Abmilderung der dramatischen wirtschaftlichen Folgen beschlossen.

Fans können so auf aktuelle Entwicklungen reagieren und diese Gutscheine entsprechend einsetzen. Ein Beispiel: Wer einen Besuch am Norisring geplant hat, kann mit dem Gutschein stattdessen das Finale in Hockenheim besuchen, sollten zu dem Zeitpunkt (6. bis 8. November) wieder Fans zugelassen werden.

Wichtig: Die Gutscheine behalten ihre Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2021 und sind damit auch für Rennen im kommenden Jahr einsetzbar, sofern es die DTM dann noch gibt.

Sollte man die Gutscheine bis dahin nicht einlösen, kann man schließlich die Auszahlung verlangen. Generell sollte man Zeit einplanen, die Bearbeitungszeit wird mit 14 Tagen angegeben.

Fans können unter Umständen aber auch schon vorher ihr Geld zurückbekommen. Nämlich dann, wenn sie einen Gutschein als «unzumutbar» ansehen. In diesem Fall soll ein Nachweis der Unzumutbarkeit eingereicht werden. Auf der DTM-Seite heißt es da: «Gründe für eine Unzumutbarkeit werden von der Bundesregierung wie folgt beschrieben: Wenn die Inhaberin oder der Inhaber des Gutscheins die Veranstaltung im Rahmen einer Urlaubsreise besuchen wollte und einen Nachholtermin oder eine andere Veranstaltung des gleichen Veranstalters nur unter Aufwendung hoher Reisekosten wahrnehmen könnte oder wichtige Lebenshaltungskosten ohne die Auszahlung nicht beglichen werden können.»

Die Gutschein-Abwicklung erfolgt ab dem 4. Juni ausschließlich über die E-Mail-Adresse: tickets@dtm.com.

Fragen und Antworten zum Thema gibt es hier.

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