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MotoGP: Änderung im Kleingedruckten

Von Jörg Reichert
Die FIM verkündete die frohe Botschaft

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Die Grand-Prix-Kommission hat diese Woche einige Änderungen im MotoGP-Reglement festgeschrieben.

Bereits im Laufe der Saison wurden geänderte Regeln für Testfahrten eingeführt. Diese wurden nun um einige Details ergänzt. So dürfen MotoGP-Fixstarter in Werkteams zukünftig ebenfalls zu Tests auf ihre Bikes steigen und die zugesprochenen 240 Reifen verheizen. Dieses Privileg war bisher den Testpiloten vorbehalten. Im Interesse der Chancengleichheit erhalten alle anderen Teams, also Kundenteams wie auch Claiming-Rule-Teams, 120 Reifen pro Fahrer und Maschine.

GP-Piloten, die sich im Qualifying aus welchen Gründen auch immer nicht qualifizieren konnten, durften trotzdem am Rennen teilnehmen, wenn sie während der Trainings innerhalb der 107%-Hürde blieben. Zukünftig wird diese Gnadenregel auch für das Warm-up gelten.

Nach Einführung der Moto3 2012 wird in allen GP-Klassen ein externer Starter verwendet. Die Reifenwärmer dürfen erst eine Minute vor dem Start entfernt werden, die dazugehörigen Generatoren müssen jedoch wie bisher bereits drei Minuten vorher aus der Startaufstellung entfernt werden.
Fahrer, die wegen Überschreitung des Motoren-Kontingents aus der Boxengasse starten müssen, erhalten zukünftig ein noch grösseres Handicap: Sie müssen dem Feld mit einem Abstand von 10 Sekunden hinterherhetzen.

Auch beim technischen Reglement wurde Hand angelegt: Bei Regenrennen muss in allen Klassen eine rote Heckleuchte montiert sein. Das Mindestgewicht für die neuen 1000-ccm- Prototypen wurde um 4 kg für 2012 und für 2013 um 7 kg angehoben – wahrscheinlich um den immer schneller werdenden Rundenzeiten entgegenzuwirken. Ausserdem wurde die erlaubte Felgendimension der Moto3 festgezurrt (2,5"x17" bzw. 3,5"x17").

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