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Kimeswenger/Billich: Startverbot in Ungarn

Von Helmut Ohner
Kein Rennen für Peter Kimeswenger und Markus Billich auf dem Pannonia-Ring.

Kein Rennen für Peter Kimeswenger und Markus Billich auf dem Pannonia-Ring.

Das österreichische Seitenwagen-Paar Peter Kimeswenger und Markus Billich muss aus Ungarn unverrichteter Dinge die Heimreise antreten. Billich wurde nach dem Unfall in Rijeka mit einem Startverbot belegt.

Nach ihrem schweren Unfall im Training zum WM-Lauf in Grobnik/Rijeka unternahmen Peter Kimeswenger und Markus Billich alles, um eine Woche später bei ihrem «Heimrennen» auf dem nicht weit hinter der österreichisch-ungarischen Grenze gelegenen Pannonia-Ring wieder dabei sein zu können. «Unser Gespann war arg in Mitleidenschaft gezogen worden. Wir haben Tag und Nach gearbeitet, jetzt steht die LCR BMW wie neu da», freute sich Kimeswenger vor der Abfahrt zur Veranstaltung in Ungarn.

Vor dem ersten Zeittraining erlebten die beiden Oberösterreicher allerdings einen herben Rückschlag. Billich wurde vom Rennarzt für die Rennen als «unfit» erklärt. «Bei Herrn Billich wurde bei einer eingehenden Untersuchung eine Gehirnerschütterung diagnostiziert. Er hat das Krankenhaus auf eigenen Wunsch verlassen. Unter diesen Umständen blieb mir keine andere Wahl, als ihn für das Rennen zu sperren. Egal in welcher Sportart, es ist mittlerweile international üblich, dass Sportler nach einer Gehirnerschütterung mindestens drei Wochen aussetzen müssen», erklärte der FIM Chief Medical Officer Dr. Zoltán Páll.

«Leider haben wir uns zuhause nur darauf konzentriert, den Seitenwagen wieder einsatzfähig zu bekommen. Markus hat unterdessen mit einem Physiotherapeuten daran gearbeitet, dass er wieder fahren kann. Dass das nicht genügt, war uns nicht bewusst. Ich schiebe die Verantwortung nicht weg, aber wenn mich die FIM davon in Kenntnis gesetzt hätte, dass Markus auf dem Pannonia-Ring nicht fahren darf, hätte ich mich um einen anderen Beifahrer bemüht, jetzt ist es leider zu spät dafür», ärgerte sich Kimeswenger über das verhängte Startverbot seines Beifahrers.

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