Schweiz: Unsinnige Prüfungsregeln wurden gekippt
Auf den 1. April 2016 glich die Schweiz die Motorradkategorien jenen der EU an. Löblich und verständlich, hätte man nicht gleichzeitig unsinnige Regeln zu den Prüfungsfahrzeugen erlassen.
Der Hintergrund: Das (bewährte) Schweizer Ausbildungssystem bringt es mit sich, dass Ausbildung und Führerscheinprüfung in der Regel mit dem eigenen Motorrad absolviert werden.
Auf jenen 1. April 2016 wurde die Kategorie A beschränkt durch die Kategorie A2 ersetzt, mit 35 statt 25 kW maximaler Motorleistung. Gleichzeitig wurde ein Prüfungsfahrzeug mit mindestens 400 ccm vorgeschrieben. Das Resultat: Führerscheinanwärter kauften keine Einsteigermaschinen mit 300 ccm mehr, auch die 390er KTM (mit 375 ccm Hubraum) mochte niemand mehr haben. Das Bundesamt wand sich, erließ Übergangsregelungen und lenkte nun ein: Seit dem 8. Juni 2017 kann die Prüfung mit jedem Motorrad mit mehr als 11 kW oder mehr als 125 ccm und höchstens 35 kW absolviert werden.
Dasselbe Spiel bei der Kategorie A, Motorräder ohne Hubraum- und Leistungsbeschränkung: Da schrieb das Bundesamt für ein Prüfungsfahrzeug zunächst mindestens 600 ccm und 40 kW vor. Auf den Hinweis, dass eine 600er in der Regel maximal 599 ccm aufweist, wurde eilig eine Toleranz von 10 ccm eingeführt. Nun wurde dieser Unsinn gekippt: Die Prüfung kann ab 8. Juni 2017 mit jedem Motorrad mit einer Motorleistung von mehr als 35 kW absolviert werden.