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Niki Lauda-Vermächtnis: Ist Birgit Lauda erbunwürdig?

Von Mathias Brunner
​Schwierige Aufgabe für das Landesgericht Wien: Birgit Lauda (44), Witwe der Rennlegende Niki Lauda, fordert ihren Pflichtanteil, Stiftungsvorstand Haig Asenbauer will sie für erbunwürdig erklären lassen.

Der legendäre österreichische Rennfahrer Niki Lauda wollte nie, dass nach seinem Ableben um sein Erbe gestritten wird. Zu diesem Zweck gründete der 25-fache GP-Sieger 1997 eine Stiftung, geleitet von seinem Vertrauten Haig Asenbauer.

Wie wertvoll die Hinterlassenschaft von Niki Lauda ist, kann derzeit nicht genau beziffert werden. Denn Teile des Vermögens sind in Beteiligungen an Unternehmen investiert, erst bei einem Verkauf kann der Wert genau erfasst werden, wie das deutsche Magazin Bunte schreibt.

Das Erbe teilt sich in die so genannte Verlassenschaft und ins Stiftungsvermögen. In der Verlassenschaft sind zusammengefasst Immobilien, Finanzanlagen und die Option auf den Kauf eines Supersportwagens vom Typ Mercedes-AMG Project One. Unter das Stiftungsvermögen fallen Unternehmensbeteiligungen, Immobilien in Spanien und Österreich, dazu die Charterfirma für eine 12-Millionen-Euro-Yacht.

Im Mai 2019 ist der dreifache Formel-1-Champion Lauda in Zürich gestorben, 2022 hat seine Witwe Birgit Lauda am Wiener Landesgericht eine Klage gegen die Stiftung eingereicht. Sie fordert ihren Pflichtanteil von 16,5 Prozent des Erbes, angeblich in Höhe von 30 Millionen Euro.

Derzeit erhält sie pro Monat eine Summe nach Steuern von etwa 6000 Euro. Zudem werden sämtliche laufenden Kosten für die Häuser in Wien und auf Ibiza, das Schulgeld für die Zwillinge Max und Mia sowie Aufwendungen für Personal und Autos durch die Stiftung von Lauda gedeckt.

Am 19. April hat Stiftungsvorstand Haig Asenbauer – Anwalt und jahrelang enger Vertrauter von Niki Lauda – den Spiess umgedreht: Er will Witwe Lauda für erbunwürdig erklären lassen und beschuldigt sie unter anderem der Unterschlagung von Vermögenswerten.

Ein Freund der Familie zur Bunten: «Die ganze Situation ist unverständlich, da ja genügend Vermögen vorhanden ist. Man hätte sich nur an einen Tisch setzen müssen, und die Sache wäre schnell geregelt gewesen.»

Wie die Tageszeitung Kurier zudem berichtet, besteht in der Stiftungsurkunde der Passus, wonach Birgit Lauda den Anspruch auf Unterhalt verliert, sollte sie erneut heiraten. Die frühere Flugbegleiterin ist sein 2021 mit dem Juristen und Unternehmenberater Marcus Sieberer liiert.

Am Freitag, 21. April, ging der Prozess mit Erörterungsverhandlungen weiter. Ein Urteil wird es frühestens im Sommer geben.

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