MotoGP: Pedro Acosta über seine Ansprüche

Lachnummer: Sicherheitskonzept für Motocross-Training

Von Rolf Lüthi
Macht mehr Spass, darf in der Schweiz aber derzeit nicht sein: Motocross-Training mit einem Privatgegner

Macht mehr Spass, darf in der Schweiz aber derzeit nicht sein: Motocross-Training mit einem Privatgegner

In der Schweiz dürfen Sportanlagen wieder öffnen, sofern sie das vom Bundesamt für Sport genehmigte Schutzkonzept einhalten. Auf der Piste dürfen sich Motocross-Fahrer nicht näher als 50 Meter kommen.

So langsam wirds absurd: Zuerst sollten alle zu Hause bleiben. Einzelne Polizeifunktionäre liessen sich dazu hinreissen, speziell die Motorradfahrer zu ermahnen, auf ihr Freizeitvergnügen zu verzichten. Dies mit der Begründung, dass allenfalls bei Unfällen verletzte Motorradfahrer zu einer zusätzlichen Belastung der überbelegten Spitäler führen würden. Die Zahl der Corona-Erkrankten blieb dann weit unter den Erwartungen, unterbelegte Spitäler schickten ihr Personal in Kurzarbeit.

Nun dürfen Motocross-Fahrer ihren Sport als Training wieder ausüben, sofern der Pistenbetreiber das von Motorrad-Landesverband FMS ausgearbeitete und vom Bundesamt für Sport bewilligte Sicherheitskonzept einhalten kann. Wettkämpfe sind weiterhin untersagt und werden es wohl bleiben, bis wieder Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen erlaubt sind.

Im Fahrerlager muss für jeden Fahrer ein Feld von 25 m2 zur Verfügung stehen, was die Anzahl zulässiger Fahrer je nach Grösse des Fahrerlagers schon ein erstes Mal beschränkt. Auf der Piste müssen die Fahrer untereinander einen Abstand von 50 bis 100 Metern einhalten. Weiter ist im Schutzkonzept auch noch eine Maximalgrösse für Trainingsgruppen von fünf Personen festgelegt. Ein Instruktor kann also maximal vier Schüler unterrichten.

Das könnte man so interpretieren, dass auf kleinen Pisten fünf Fahrer gleichzeitig trainieren können, auf grösseren Strecken dürfen es mehr sein, sofern sie untereinander Abstände von mindestens 50 Metern einhalten können. Im Fahrerlager genügt dann der übliche, in der Schweiz festgelegte Abstand von zwei Metern plötzlich wieder. Dieser beträgt in Deutschland übrigens einen Meter, in Österreich eineinhalb Meter.

Das Schutzkonzept verringert die Pistenkapazität wesentlich. Die Pistenbetreiber öffnen deshalb ihre Pisten gar nicht erst (zB Bernhardzell) oder lassen nur Fahrer zu, die sich vorab angemeldet haben (zB Beggingen, Schlatt).

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