Rossi legt Einspruch ein: Wie geht es nun weiter?
Fall Rossi: Wie wird der Internationale Sportgerichtshof entscheiden?
Nun muss der Internationale Sportgerichtshof mit Sitz in Lausanne zunächst entscheiden, ob die von Valentino Rossi geforderte Aussetzung der Vollziehung dieser Strafe gestattet wird, bis genug Zeit ist, um eine Anhörung durchzuführen.
Laut dem Internationalen Sportgerichtshof wird diese Entscheidung «spätestens am Freitag, dem 6. November 2015, fallen», dem ersten Trainingstag beim Saisonfinale in Valencia.
Eine endgültige Entscheidung würde dann nach einer Anhörung mit Zeugen und einer Sichtung des vorhandenen Bildmaterials getroffen werden. Bis dahin können drei Monate bis zu einem Jahr vergehen. Wenn Rossis Einspruch scheitert, würden die Strafpunkte wieder wirksam werden und er müsste beim nächsten Rennen von ganz hinten starten.
Für den Titelkampf in Valencia 2015 hätte Rossi so jedoch mit keinem Nachteil zu kämpfen. Dies ist das Ziel des Yamaha-Piloten.
Sollte das Gericht jedoch entscheiden, dass die Strafe von drei «penalty points» zu gering ist, dann könnte auf den Italiener auch eine höhere Strafe zukommen.
Seit 1984 agiert der Internationale Sportgerichtshof unabhängig von allen sportlichen Organisationen und Verbänden. Er tritt als Vermittler, aber auch als oberste Rechtsinstanz im Sport auf. Es gibt 300 spezialisierte Richter, die Experten im Sportrecht sind.
Der Internationale Sportgerichtshof unterliegt Schweizer Recht. Seine Entscheidungen können vor dem Schweizer Bundesgericht angefochten und auch aufgehoben werden. Dies wäre jedoch nur dann möglich, wenn qualifizierte Beschwerdegründe wie grobe Verfahrensfehler nachgewiesen werden könnten.