Minimale Stückzahl für neue GT3-Fahrzeuge eingeführt
In Zukunft wird sich die Vielfalt in der GT3-Kategorie wohl etwas reduzieren. Denn der Motorsport Weltverband FIA hat jetzt eine Regelung eingeführt, die eine Mindeststückzahl von gebauten GT3-Exemplaren für die jeweiligen Hersteller verpflichtend vorsieht. Im Detail bedeutet dies, dass innerhalb der ersten 12 Monate nach Abschluss des Homologationsprozesses mindestens zehn GT3-Renner eines neuen Modells entstehen müssen. Im Zeitraum von 24 Monaten müssen letztendlich sogar 20 Einheiten produziert werden. Mit dieser Regelung will die FIA einer Art Prototypen-Bildung im GT3-Sport an den Kragen gehen.
Bei der Schaffung der neuen Vorschrift hatte der Weltverband sicherlich den Cadillac ATS-V.R GT3 im Hinterkopf. Dieses Modell trat zwischen 2015 und 2017 lediglich in der amerikanischen Pirelli World Challenge (PWC) an. Die beiden von einem 3.6L-Twin-Turbo-V6 angetriebenen Boliden wurden sogar vom Werksteam 'Cadillac Racing' eingesetzt. Neben zusätzlich maximal ein bis zwei Test/Ersatzchassis wurden vom GT3-Cadillac jedoch keine weiteren Exemplare aufgebaut. Cadillac hatte sogar immer beteuert, auf ein Kundensport-Programm mit dem ATS-V.R GT3 verzichten zu wollen. Entstanden war das Fahrzeug übrigens bei Pratt & Miller. Das ist jenes Unternehmen, das auch die Corvette C7.R für die IMSA-Serie bzw. die 24 Stunden von Le Mans baut – genauso wie die GT4-Variante des Camaro.
Leidtragender der neuen Reglung sind in Zukunft kleinere Boutique-Hersteller, wie beispielsweise Callaway Competition. Bei der Truppe aus Leingarten bei Heilbronn entstand die Corvette C7 GT3-R. Dieser spektakuläre Rennwagen gewann 2017 beispielsweise das stark besetzte ADAC GT Masters und tritt 2018 auch in der Pirelli World Challenge in Amerika an. Von dem mit einem 6.2L-V8-Saugmotor angetriebenen US-Muscle-Car existiert aktuell nur eine einstellige Anzahl an Exemplaren.
Würde Callaway beispielsweise auch von der Corvette C8 eine GT3-Variante entwickeln wollen, so müsste ein solcher Schritt in Zukunft ganz anderes geplant werden bzw. würde dann eine viel größere Herausforderung darstellen.
Erforderliche Mindeststückzahlen sind im GT-Sport nichts Neues. Hier kommt natürlich gleich die Zeit Mitte/Ende der 1960er Jahre in den Sinn. Bei Einführung der Gruppe 4 im Jahre 1966 wurde seinerzeit der Bau von 50 Exemplaren innerhalb von 12 Monaten vorgeschrieben. Ab 1969 verringerte sich die Anzahl dann auf 25 Rennwagen. Bekannte Vertreter dieser Epoche sind Porsche 917 und Ferrari 512S bzw. 512M. Ab 1970 wurde die Klasse dann in Gruppe 5 umbenannt.