NLS und NES erhalten gleiche Anzahl an Wochenenden
Sowohl die NLS als auch die NES können jeweils je sechs Rennen absolvieren
Das Oberlandesgericht Koblenz (OLG Koblenz) hat mit Urteil vom 04.01.2023 entschieden, dass der VLN Sport GmbH & Co. KG im Jahre 2024 Zugang zur Rennstrecke des Nürburgrings Zug um Zug gegen Zahlung eines genau bezifferten, angemessenen Entgeltes zu gewähren ist. Damit hat das OLG Koblenz die Entscheidung des LG Mainz aufgehoben. Die VLN Sport GmbH & Co. KG hat sämtliche Kosten der 1. Instanz zu tragen.
Die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG wird das Urteil im rechtlich gebotenen Umfang umsetzen und damit der Nürburgring Langstrecken-Serie (NLS) sowie der Nürburgring-Endurance-Series (NES) diskriminierungsfrei eine gleiche Anzahl von Terminen unter Berücksichtigung der Entscheidung des OLG Koblenz anbieten. Beide Rennserien haben damit die Möglichkeit je vier Samstagsrennen und je ein sogenanntes «Double-Header» Wochenende mit zwei Renntagen zu veranstalten. Der Freitag ist als Trainingstag bei allen Terminen ebenfalls mitberücksichtigt.
Die Betreibergesellschaft reserviert somit insgesamt 22 Tage auf der Sprintvariante der Grand-Prix-Strecke und auf der Nordschleife für die Möglichkeit der Durchführung beider Langstrecken-Serien. Sollten beide das Kontingent ausschöpfen, können sich die Fans auf fünf Tage mehr Langstrecken-Motorsport in der Grünen Hölle freuen.
Den aktuellen Kalender für die Saison 2024 wird die Nürburgring-Betreibergesellschaft nach der finalen Vergabe der Termine kommunizieren.