Corona-Handlungsempfehlungen des DMSB
Regelwerk für Veranstaltungen
Bis jetzt weiß noch keiner so genau, wie die vier angesetzten IDM-Wochenenden über die Bühne gesehen sollen. Denn die Corona-Pandemie endet nicht vor der Einfahrt zum Fahrerlager. Daher gelten Abstandsregeln und Hygiene-Richtlinien auch auf dem Areal der verschiedenen Rennstrecken. Der Deutsche Motorsportbund DMSB hat in Anlehnung an die Vorgaben des Robert-Koch-Instituts und des Deutschen Olympischen Sportbundes einen Leitfaden für die Durchführung von Veranstaltungen herausgegeben.
DMSB – Rennen unter verschärften Bedingungen
Die Phase der allmählich großzügiger werdenden Bestimmungen zu Verhalten und sozialen Kontakten während der derzeitigen Pandemie-Lage bedarf auch für Sportler, Teams, Vereine, Veranstalter und Sportstättenbetreiber umfassender Aufklärung und Beratung. Der DMSB hat als Spitzenverband für die deutschen Motorsportler die folgenden Leitlinien erarbeitet. Sie enthält disziplinübergreifende Handlungsempfehlungen für alle, die mit dem motorisierten Sport auf zwei, drei und vier Rädern befasst sind. Zentral ist dabei, die Ausbreitung des neuartigen Corona-/Covid-19-Virus zu bekämpfen und gleichzeitig motorsportliche Aktivitäten wieder möglich zu machen. Deshalb haben selbstverständlich alle gesetzlichen Regelungen bzw. Vorgaben der lokal zuständigen Behörden Vorrang vor den Empfehlungen in diesem Dokument.
Die Experten des DMSB haben diese Empfehlungen im Bewusstsein um ihre Verantwortung gegenüber den Mitgliedsvereinen, Sportlern und Teams, Zuschauern und allen sonst im Motorsport involvierten Menschen zusammengestellt. Eine Task-Force des DMSB beobachtet außerdem tagesaktuell die Entwicklungen. Sie erstellt Informationen und gibt Handlungsempfehlungen für Motorsportler, die sich an den verfügbaren Fachinformationen orientieren. Dazu zählen etwa die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) zur Bewertung von Großveranstaltungen sowie die Leitplanken des Deutschen Olympischen Sport Bundes (DOSB).
Dieser Leitfaden zur Organisation von Motorsportveranstaltungen kann somit eine Hilfestellung sein, die Sicherheit aller Beteiligten zu erhöhen. Die Situation bedingt jedoch auch, dass sich Rahmenbedingungen sehr dynamisch ändern können. Diese Handlungsempfehlungen können deshalb nur einen Orientierungsrahmen geben, der jeweils auf die individuellen Gegebenheiten eines Tests, Trainings oder Rennens hin spezifiziert werden sollte. Welche der zusammengetragenen Handlungsempfehlungen im Einzelfall angewendet werden, liegt also in der eigenverantwortlichen Entscheidung jedes Beteiligten. Dies gilt insbesondere für Menschen, die zum Beispiel aufgrund ihres Alters oder einer Vorerkrankung zu einer Risikogruppe gehören. Eine Gewähr im Rechtssinne kann vom DMSB nicht übernommen werden, da die rechtlichen Gegebenheiten je nach Motorsport-Disziplin und abhängig vom Bundesland sehr unterschiedlich sind.
Allgemeine Handlungsempfehlungen
Im Antrag bei den zuständigen lokalen Genehmigungsbehörden sollte auf folgende Besonderheiten hingewiesen werden: Motorsport ist eine Individual-Sportart, in der Körperkontakte nicht vorgesehen sind. So ist die Ansteckungsgefahr während der Ausübung des Sports sehr reduziert. Fahrer (und gegebenenfalls Beifahrer) tragen grundsätzlich eine spezielle Schutzausrüstung, wie zum Beispiel Helm und Handschuhe.
Grundsätzlich ist die maximale Anzahl der aktiven Sportler bzw. die Gesamtpersonenanzahl pro Quadratmeter in Relation zur Größe der gesamten Veranstaltungsfläche zu sehen und in der Regel sehr gering. In Teambereichen – also etwa in Fahrerlager, Boxengasse, Servicepark etc. – erfolgt die Arbeit an den Wettbewerbsfahrzeugen durch Mechaniker, für die natürlich die allgemeinen Regeln zum Social Distancing gelten: Hier sind Mund-Nase-Masken zu tragen und Abstandsregeln zu beachten. In der Veranstaltungsstätte sollten für alle Beteiligten vermehrt Desinfektionsmöglichkeiten installiert werden.
Grundsätze für die Planung von Veranstaltungen
Bundesweit gilt bis 31.08.2020 ein Verbot von Großveranstaltungen. Bis dahin sind nur Veranstaltungen mit einer Personen-Höchstzahl zulässig, die von der zuständigen Landesregierung / Genehmigungsbehörde spezifiziert wird. Diese ist unbedingt zu beachten. Gegebenenfalls muss deshalb die Zahl von Teilnehmern und Begleitpersonen begrenzt bzw. reduziert werden, um Anzahl und Intensität der Kontaktmöglichkeiten zu verringern.
Die Dauer der Veranstaltung sollte möglichst auf ein Mindestmaß reduziert werden. Auf nicht direkt zum sportlichen Ablauf gehörende Veranstaltungsteile sollte verzichtet werden.
Es sind nur Fahrer und Beifahrer mit einer gültigen Lizenz des DMSB (inkl. Race Card) bzw. Lizenz einer ausländischen Föderation als Teilnehmer zugelassen. Hierdurch ist auch eine Nachverfolgung von Kontaktdaten aller Teilnehmer sichergestellt. Die Zahl der für ein Team zulässigen Mitglieder sollte möglichst klein sein und gegebenenfalls durch den Veranstalter begrenzt werden.
Personen mit akuten respiratorischen Symptomen (Atemwegsproblemen) sollten von Veranstaltungen ausgeschlossen werden. Ggf. sollten Veranstalter eine entsprechende Eigenerklärung im Rahmen der Nennung / Anmeldung für die Veranstalter verlangen. Personen aus Risikogebieten sollten ggf. nicht zur Teilnahme zugelassen werden. Für Organisation, Sportwarte, Helfer und Teilnehmer etc. sollte das Tragen einer
Mund-Nasen-Maske oder eines höherwertigen Schutzes auf dem
Veranstaltungsgelände obligatorisch sein.
Organisation, Sportwarte, Helfer, Teilnehmer und alle weiteren mit der Veranstaltung befassten Personen sollten über allgemeine Maßnahmen des Infektionsschutzes aufgeklärt werden. Dazu gehörten zum Beispiel Händehygiene, Social Distancing, Mund- / Nasenschutz, und Husten- und Niesetikette. Der Veranstalter sollte Kontakt zu den (lokalen) Medien aufnehmen / halten, um den Informationsfluss zu interessierten Fahrern sicherzustellen.
Für ausreichende Handhygiene muss gesorgt sein. Dazu gehört vor allem die Gelegenheit zum Händewaschen bzw. zur Desinfektion. Gegebenenfalls sollten Einmalhandschuhe bereitgestellt werden. In den Zugangsbereichen (zum Beispiel am Eingang zum Fahrerlager) sollten Desinfektionsmittel-Stationen errichtet werden.
Möglichst große Teile der Administration sollten von geschlossenen Räumen nach draußen verlegt werden, soweit dies technisch und organisatorisch möglich ist. Lassen sich geschlossene Räume mit Teilnehmerverkehr nicht vermeiden, sollte eine Höchstzahl gleichzeitig anwesender Personen definiert werden, bei der die Einhaltung von Distanzregeln sichergestellt ist. Für ausreichende Belüftungsmöglichkeiten in geschlossenen Räumen (Funktionsräume) muss gesorgt werden.
Alle Bereiche müssen so dimensioniert werden, dass ausreichender Platz zur Wahrung der Abstandsvorschriften zur Verfügung steht. Menschenschlangen aufgrund von Zutrittsbeschränkungen sind kontraproduktiv und entsprechend zu vermeiden.
Alle Sanitäranlagen sind mit Seife, Papierhandtüchern und Desinfektionsmitteln auszustatten. Dies sollte mehrfach am Tag kontrolliert werden, um Engpässe zu vermeiden.
Auf dem Veranstaltungsgelände sollten zusätzliche Hinweisschilder aufgestellt werden, die auf die Einhaltung der Abstandsregelung und dem direkten Kontaktverbot zwischen den unterschiedlichen Teams hinweisen.
Strecken-/ Stadion-Sprecher sollten Mikrofone mit einer Einweg-Plastikabdeckung versehen.
Das gemäß den jeweils gültigen Regularien bei einer Veranstaltung vorgeschriebene medizinische Personal sollte besonders auf die Symptome und Folgen von Corona/Covid-19 hingewiesen und bestenfalls geschult sein, um möglicherweise Schnelltests durchführen zu können. So könnten Aktive und Veranstalter frühzeitig fachgerecht beraten und behandelt werden.
Besondere Regeln
Bei der Anreise zur Veranstaltung sollte auf die Bildung von Fahrgemeinschaften (außerhalb von in einem Haushalt lebenden Personen) verzichtet werden. Für die Anreise / Anmeldung der Fahrer / Teams sollten gestaffelte Zeitfenster festgelegt werden, um Anreisestaus zu vermeiden.
Aufbau Fahrerlager, Vorstart und Parc fermé: Verteilung der Teams in den Boxen mit genügend Abstand zur Vermeidung des Kontakts zwischen den unterschiedlichen Teams sowie Absperrung des Geländes mit Zugangskontrolle. Gegebenfalls Erweiterung auf Freiflächen. Für größere Veranstaltungen gegebenenfalls Ordnungspersonal für die Überwachung der Einhaltung der Abstands- und Hygienemaßnahmen und Zugangskontrollen einsetzen.
Falls ein temporäres Fahrerlager vorgesehen ist: Zuweisung von Flächen für Zelte /Fahrzeuge durch den Veranstalter mit ausreichendem Abstand zur Vermeidung des Kontakts zwischen den unterschiedlichen Teams. Abgrenzung und Beschilderung des Geländes, falls notwendig mit zusätzlichen Zugangskontrollen . Der Zugang zum Fahrerlager sollte nur Personen möglich sein, die über eine entsprechende Zugangs- / Einfahrtberechtigung verfügen. Hierzu sollte im Vorfeld eine Teilnehmer- und Personalliste erstellt werden.
Für Arbeiten am Fahrzeug im Vorstart ist auf ausreichenden Abstand zu achten (z. B. durch Markierung von Stellflächen). Für das Abstellen der Fahrzeuge im Parc fermé ist auf ausreichenden Abstand zu achten; ein Betreten Unbefugter ist auszuschließen (gegebenenfalls durch zusätzliche Absperrungen und Zugangskontrollen).
Dokumentenabnahme
Vermeidung größerer Menschenansammlungen, z. B. durch zeitliche Staffelung, Personenanzahl-Zugangsbegrenzung, kontaktlose Übergabe der Dokumente oder eine digitale Verifizierungsmethode. Falls technisch möglich, Verlegung nach draußen. Erstellung eines zeitlich definierten und gestaffelten Ablaufplans für die Dokumentenabnahme. Gegebenenfalls Einsatz von transparenten Schutzwänden bei notwendiger persönlicher Dokumentenabnahme.
Abstandsmarkierungen für Wartende/Teilnehmer vornehmen. Möglichst keine Zahlungen vor Ort anbieten und abwickeln (sämtliche Zahlungen sind möglichst vorab zu leisten). Andernfalls ist Kartenzahlung ein Vorrang gegenüber Barzahlung zu geben. Allgemeingültiger Haftungsverzicht der Teilnehmer vorab vorbereiten. Nutzung einer Online-Nennung z. B. des DMSB-Online-Portals zur Vervollständigung der Nennung bereits vor der Veranstaltung, um die Anwesenheit im Nennbüro zu vermeiden bzw. zu verkürzen.
Zusätzliche Hygienemaßnahmen
Desinfektionsmittelstation einrichten, Vermeidung von Mehrfach-Verwendungen von Schreibgeräten. Die Mehrfachverwendung von Telefonen, Tastaturen, Funkgeräten durch wechselnde Personen ist zu vermeiden. Gegebenenfalls sollte Desinfektionsmittel zur Reinigung der Geräte bereitstehen. Verzicht auf einen offiziellen Aushang am Veranstaltungsort. Nutzung des DMSB- Online-Portals inkl. virtueller Aushang / virtuelles Schwarzes Brett auf Internetseite des Veranstalters.
Technische Abnahme
Erstellung eines zeitlich definierten und gestaffelten Ablaufplans für die Technische Abnahme. Selbsterklärung der Teilnehmer und somit Verzicht auf die Technische Abnahme und nur stichprobenhafte Nachkontrollen. Wenn dies nicht möglich ist oder nicht sinnvoll erscheint, dann Vermeidung größerer Menschenansammlungen, z. B. durch zeitliche Staffelung oder durch die Durchführung der Technischen Abnahme in der betreffenden Box bzw. Zelt. Wenn möglich, Abnahme/Nachkontrollen nach draußen verlegen.
Fahrerbesprechung
Unbedingte Vermeidung größerer Menschenansammlungen in geschlossenen Räumlichkeiten, z. B. durch schriftliches Briefing, Durchführung als Online-Meeting im DMSB Campus (digitale Besprechung) oder Durchführung im Freien mit Wahrung der Abstandsvorschriften. Falls in der Veranstaltungs- bzw. Serien-Ausschreibung eine Fahrerbesprechung mit Teilnahmepflicht vorgesehen ist, so kann von dieser Regelung gemäß DMSB-Bulletin (DMSB-Veranstaltungsreglement und DMSG) abgewichen werden.
Siegerehrung und Parc fermé
Ergebnismanagement über DMSB-Portal oder Homepage des Veranstalters. Durchführung einer Pokalübergabe im Freien mit Wahrung der Abstandsvorschriften ohne Zuschauer und ohne feierliche Siegerehrung (zeitnahe Abreise der Teams). Das Auflösen des Parc fermé sollte möglichst zeitnah und einzeln erfolgen, um lange Wartezeiten zu vermeiden.
Die zehn Leitplanken des DOSB
Ein Abstand von mindestens zwei Metern zwischen den anwesenden Personen trägt dazu bei, die Übertragungswahrscheinlichkeit von Viren deutlich zu reduzieren. Auf Grund der Bewegung beim Sport ist der Abstand großzügig zu bemessen. Die Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen sollte unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgen. Dies wird in den DMSB-Vorgaben bereits berücksichtigt. Körperkontakte müssen unterbleiben.
Auf Händeschütteln, Abklatschen, in den Arm nehmen und Jubeln oder Trauern in der Gruppe wird komplett verzichtet.
Sport und Bewegung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen und privaten Freiluftsportanlagen erleichtern das Einhalten von Distanzregeln und reduzieren das Infektionsrisiko durch den permanenten Luftaustausch.
Häufigeres Händewaschen, die regelmäßige Desinfektion von stark genutzten Bereichen und Flächen sowie der Einsatz von Handschuhen kann das Infektionsrisiko reduzieren. Dabei sollten die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen bei gemeinsam genutzten Sportgeräten besonders konsequent eingehalten werden. In einigen Sportarten kann der Einsatz von Mund-Nasen-Schutzmasken sinnvoll sein.
Die Nutzung von Umkleiden und Duschen in Sporthallen und Sportvereinen wird vorerst ausgesetzt. Die Gastronomiebereiche bleiben geschlossen, ebenso wie die Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume.
Um die Distanzregeln einzuhalten, sollten derzeit keine sozialen Veranstaltungen des Vereins stattfinden. Dies gilt sowohl für Festivitäten als auch für Versammlungen. Die Bundesregierung hat es Vereinen kurzfristig gestattet, ihre Mitgliederversammlungen im Bedarfsfall auch digital durchzuführen. Zudem sind jegliche Zuschauerveranstaltungen in den Vereinen untersagt. Nicht gestattet sind zunächst auch sportliche Wettbewerbe.
Dadurch dass der Motorsport eine Sportart ist, welche ohne Körper-Kontakte im Freien durchgeführt wird, stellen Wettbewerbe ohne Zuschauer nur ein geringes Infektionsrisiko dar. Die sonstigen Distanzregelungen sind in den DMSB-Vorgaben bereits berücksichtigt.
Für Angehörige von Risikogruppen ist die Teilnahme am Sport ebenfalls von hoher Bedeutung. Umso wichtiger ist es, das Risiko für diesen Personenkreis bestmöglich zu minimieren. In diesen Fällen ist nur geschütztes Individualtraining möglich.
Ein Punkt ist insbesondere ein Appell an den gesunden Menschenverstand. Wenn man bei einer Maßnahme ein ungutes Gefühl hat, sich über die möglichen Risiken nicht im Klaren ist, sollte darauf verzichtet werden und alternativ eine risikofreie Aktivität gesucht werden.