IDM Superbike-Reglement 2023 ist online
Technik ist auch im Team Hertrampf ein Thema
Seit Mitte Februar 2023 kann man das technische Reglement der IDM Superbike auf der serieneigenen Homepage finden. Die Änderungen für die anstehende Saison sind im Original-Text kursiv und blau markiert. Einige Änderungen wie z.B. zum Thema Gabelbrücken und Nockenwellen hatten schon im Vorjahr Einzug in die IDM gehalten.
Drehzahlen
Die erste Änderung bzw. Erweiterung findet sich in Abschnitt 3 zum Thema ‚Ausgleich verschiedener Motorradkonzepte‘. Zum Ausgleich der Leistungen von Motorrädern mit verschiedenen Motorkonzepten können je nach entsprechender Wettbewerbsleistung Änderungen der max. zulässigen Drehzahl eingeführt werden. Die Entscheidung zur Anwendung eines solchen Handicaps kann zu jeder für erforderlich gehaltenen Zeit durch den DMSB getroffen werden, um einen fairen Wettbewerb sicherzustellen.
Die herstellerspezifischen maximal zulässigen Drehzahlen sind wie folgt:
BMW bis inklusive 2018 - 14.950 U/min
BMW 2019 (K67) - 14.900 U/min
BMW 2021 (K66) - 15.500 U/min
Honda (SC77) - 15.050 U/min
Honda 2020 (SC82) - 15.600 U/min
Kawasaki 2018 - 14.100 U/min
Kawasaki 2019 - 14.600 U/min
Suzuki - 14.900 U/min
Yamaha - 14.700 U/min
Yamaha 2020 - 14.950 U/min
Elektronik
In Abschnitt Nummer 9 geht es um Zündung / Motorsteuergerät (ECU). Das Motorsteuergerät (ECU) muss wie bisher einem der folgenden Ausführungen entsprechen: Ein FIM/DWO/DMSB genehmigtes ‚Superstock-Kit‘ - Modell (vom Motorrad-Hersteller produziert und/oder genehmigt) darf verwendet werden. Zur Verbindung der ECU mit dem ursprünglichen Kabelbaum darf ein spezielles Verbindungsstück/ Adapter verwendet werden. Gaststarter dürfen darüber hinaus das mit dem Motorrad homologierte System nutzen, eine Änderung der Software ist in diesem Fall erlaubt. Dem System dürfen, und das ist neu, DMSB genehmigte handelsübliche externe Module für Zündung und/oder Kraftstoffeinspritzung hinzugefügt werden. Zur Verbindung des/der Moduls/e und der ECU darf ein spezielles Verbindungsteil verwendet werden.
Daten
Kleine Änderungen gab es bei den Spielregeln zum Punkt Datalogging-Systeme. Die Datalogger-Einheit muss wie gehabt für die Öffentlichkeit zum Verkauf angeboten werden und auf der Liste der FIM/DWO und seit Neuem auch vom DMSB genehmigten Datalogger „Superstock 1000“ aufgeführt sein.
Die Sensoren müssen eine einfache Funktion haben. Inertiale Plattformen sind nur dann erlaubt, wenn diese Bestandteile der FIM-Homologation des Motorrades sind. CAN-Kommunikation (oder andere Datenprotokolle, K-Leitung, LIN) von der ECU zu einem zulässigen Datalogger ist erlaubt, ohne Limitierung bezüglich der CAN Kanal-Loggeranzahl. Andere aktive/Steuer-/Rechnereinheiten wie zum Beispiel Lambda-Treibermodule, Schnellschalter und analog zu CAN, müssen von der FIM/DWO oder dem DMSB genehmigt sein. Telemetrie ist nach wie vor nicht erlaubt.
Fahrwerk
Neues gibt es beim Thema Fahrwerk. Denn alternativ dürfen DMSB-genehmigte Gabeln der IDM-Serienpartner verwendet werden. Zudem sind DMSB-genehmigte Gabelbrücken der IDM-Serienpartner zulässig, sie müssen mit dem jeweiligen Serien-Offset des Motorrades verbaut werden.
Bremsen
Ausserdem gab es eine Änderung beim Thema Bremsen. Die hintere Bremssattelhalterung darf fest an der Schwinge befestigt werden, für die Halterung müssen jedoch die gleichen Halterungs-(Befestigungs-)punkte am Bremssattel wie am homologierten Motorrad verwendet werden. Neu ist:
Die Halterung des hinteren Bremssattels ist freigestellt, der serienmässige Bremssattel darf nach unten / hängend montiert werden. Für die Position der hinteren Bremssattelhalterungen darf die Schwinge aus diesem Grund modifiziert werden, durch Schweißen, Bohren oder durch die Verwendung eines Gewindeeinsatzes.
Der vordere Hauptbremszylinder darf ersetzt werden. Die Ersatzteile müssen auf dem freien Markt für jedermann frei erhältlich und vom DMSB genehmigt sein.