Führerscheinreform Schweiz: Staatliche Stimmungsmache
Der Bundesrat (Schweizer Regierung) hat seine Vorschläge für die Reform der Schweizer Führerscheinregelungen präsentiert. Für die Motorradbranche sind diese verheerend: Kein Direkteinstieg auf unlimitierte Motorräder ab 25 Jahren mehr, kein prüfungsfreier Umstieg auf unlimitierte Motorräder nach zwei Jahren Fahrpraxis auf gedrosselte Maschinen, kein prüfungsfreier Zugang zu Motorrädern und Rollern bis 125 ccm für Autofahrer.
Ein Autofahrer, der (im Sommer) einen Roller fahren will, muss neben der schon bisher obligatorischen Ausbildung eine Prüfung über sich ergehen lassen. Damit soll wohl das Verkehrschaos in den Städten zusätzlich gefördert werden, weil so noch weniger Autofahrer bei gutem Wetter im Nahverkehr einen Roller benutzen.
Wesentlich erschwert wird der Zugang zu Motorrädern der Kategorie A, weil neu zweimal eine praktische Fahrprüfung zu absolvieren ist: Treten die Reformen so in Kraft, sind zwei Jahre Fahrpraxis auf limitierten Motorrädern für Fahrer jeden Alters obligatorisch. Wer dann auf eine unlimitierte Maschine umsteigen will, erhält diesen Führerschein nur nach erneuter Fahrprüfung.
Immerhin schlägt der Bundesrat vor, die unlimitierten 50er abzuschaffen und durch 125er zu ersetzen. Hier hat die Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu ein neues Tätigkeitsfeld gefunden. Die bfu ist eine Stiftung, welche von den Arbeitnehmern durch einen Prämienzuschlag auf der Nichtberufs-Unfallversicherung zwangsfinanziert wird. Die bfu macht mit teilweise falschen oder vagen Angaben in der Öffentlichkeit Stimmung und will erreichen, dass Jugendliche erst ab 18 Jahren Motorräder der Kategorie A1 (125 ccm/15 PS) fahren dürfen.
Im Sicherheitsdossier Nr. 17 «Sicherheit von Jugendlichen im Strassenverkehr» definieren fünf Psychologen der bfu auf 132 Seiten ausführlichst jugendliche Mofa- und Motorradlenker als neuen Schwerpunkt der Unfallprävention. Dass die Studie gerade zu diesem Zeitpunkt publiziert wird und als Hauptmassnahme einen «restriktiven, abgestuften Zugang zu Motorrädern» fordert, dürfte ebenso wenig ein Zufall sein wie die teilweise sachlich falsche Medienmitteilung zum Thema vom 2. Mai. Als weitere Massnahme werden ABS auch für Kleinmotorräder sowie ein «Notbremsassistent» empfohlen.
Da es sich bei der Führerscheinregelung um eine Verordnung handelt, kann der Bundesrat diese in eigener Kompetenz in Kraft setzen. Zuvor werden allenfalls die Verkehrskommissionen der beiden Parlamentskammern konsultiert.
Der Motorradfahrer-Landesverband FMS und der Importeursverband motosuisse haben schriftlich protestiert und eine Aussprache mit Jörg Röthlisberger, dem Direktor des zuständigen Bundesamtes für Strassen, verlangt. Dass die Motorradimporteure in einigen Fragen unterschiedliche Haltungen vertreten, schwächt jedoch die Position der Motorradbranche.