Schweiz: Neue Führerscheinvorschriften
Mit der Revision der Führerausweisvorschriften kann der Lernfahrausweis für Autos bereits ab 17 Jahren erworben werden. Dann sind Fahrten in Begleitung eines mindestens 23-jährigen Fahrers erlaubt, sofern dieser den Autoführerschein seit mindestens drei Jahren besitzt. Die Prüfung kann weiterhin frühestens mit 18 Jahren abgelegt werden, wer die Auto-Fahrprüfung ablegen will, muss mindestens ein Jahr im Besitz des Lernfahrausweises sein.
Der Fahrausweis wird weiterhin zunächst für drei Jahre auf Probe erteilt. Die obligatorische Weiterbildung für Inhaber des Fahrausweises auf Probe wurde von zwei auf einen Tag innerhalb von drei Jahren gekürzt.
Die Motorradbranche kommt mit einem blauen Auge davon. Der Direkteinstieg auf Motorräder ohne Leistungsbeschränkung für Fahrer ab 25 Jahren wurde gestrichen. Neu sind für Motorrad-Neulinge zwei Jahre Fahrpraxis auf Motorrädern mit maximal 35 kW/48 PS obligatorisch. Das Alterslimit für die leistungsbeschränkten Motorräder, in der EU A2 genannt, ist weiterhin bei 18 Jahren.
Nach diesen zwei Jahren auf Motorrädern der Kategorie A2 muss nochmals eine Prüfung abgelegt werden mit einem Motorrad ohne Leistungsbeschränkung. Die obligatorischen Grundkurse, neu für alle Kategorien 12 Stunden, müssen jedoch nur einmal absolviert werden.
Die gute Nachricht ist, dass die unlimitierten 50er, zu fahren ab 16 Jahren, endlich abgeschafft sind. Neu darf ab 16 Jahren mit Motorrädern bis 125 ccm Hubraum und 11 kW/15 PS gefahren werden. Neu wird die in der EU bekannt Klasse AM eingeführt: Ab 15 Jahren dürfen 50er gefahren werden, die auf 45 km/h limitiert sind.
Diese Regelungen treten am 1. Januar 2021 in Kraft. Unter dem Strich muss man diese Neuerungen als Abschiedsgeschenk von Verkehrsministerin Doris Leuthard (CVP) betrachten, die auf Ende Jahr zurücktritt. Das Verkehrsministerium übernimmt dann die Sozialdemokratin Simonetta Sommaruga. Unter Sommarugas Federführung wären wohl weitaus höhere Hürden zur Erlangung der Fahrausweise herausgekommen.