Suzuki GSX-R 1000: Und es gibt sie doch!
Suzuki GSX-R 1000: Eine Ikone des supersportlichen Motorradbaus
Ab 1. Januar 2021 müssen auch Motorräder, für die bereits eine EU-Typenprüfung nach Euro 4 besteht, Euro 5 erfüllen. Hersteller, die derzeit noch neumotorräder nach Euro 4 verkaufen, haben also noch knapp ein Jahr Zeit, mit solchen Modellen das Homologationsprozedere nach Euro 5 zu bestehen.
Im Falle der Suzuki GSX-R 1000 ist derzeit nicht sicher, ob Suzuki diese Investition tätigen will, denn die GSX-R 1000 ist zwar eine Supersport-Ikone, das aktuelle Modell aber nicht gerade ein Verkaufschlager.
Sollte die GSX-R 1000 am 1. Januar 2021 nicht nach Euro 5 homologiert sein, könnten dennoch weiterhin neue 1000er Gixxer verkauft werden. In Deutschland, indem 2020er-Modelle durch eine Tageszulassung vor Ende des Jahres in den Status eines Gebrauchtmotorrads mit Kilometerstand Null überführt würden. In der Schweiz ist das Importdatum massgebend; alle Maschinen, die vor dem 31. 12. 2020 importiert sind, können beliebig lange als Neumaschinen verkauft werden, auch wenn sie noch nach Euro 4 homologiert sind.
Ein Engpass an Suzuki GSX-R 1000 droht also nicht schon dieses Jahr, sondern allenfalls ab 2022, wenn die nach Euro 4 homologierten Modelle bei den Händlern im Laufe des Jahren 2021 langsam ausgehen dürften. Und das auch nur, wenn Suzuki sich nicht doch noch dazu entschliesst, die GSX-R 1000 neu mit Euro 5 zu homologieren.