Covid-19: Love Ride Switzerland 2020 abgesagt
Erst am 2. Mai 2021 wird wieder ein Love Ride stattfinden
Der Love Ride Switzerland, Europas größte Benefizveranstaltung zur Unterstützung von Menschen mit einer Muskelkrankheit oder Behinderung, kann in diesem Jahr erstmals nicht durchgeführt werden. Nachdem der Bundesrat am Freitag die Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und Gesundheitsversorgung sowie zur Eindämmung des Coronavirus in der Schweiz massiv verschärfte, entschloss sich das Love Ride Committee schweren Herzens zur Absage des diesjährigen Benefizevents in Dübendorf (Zürich).
Chairman Bruno Leutwyler: «Es hat für uns höchste Priorität, Personen mit einem erhöhten Risiko, schwer zu erkranken, zu schützen. Dazu zählen am Love Ride vor allem Menschen mit einer Behinderung, die im Mittelpunkt unseres Events stehen.»
Ein Ausweichdatum ist aufgrund der langen Vorlaufzeit des Events undenkbar. Somit findet der nächste Love Ride erst am 2. Mai 2021 auf dem Flugplatz Dübendorf statt. Leutwyler: «Das unglaublich starke Gemeinschaftsgefühl, der Zusammenhalt und die Herzensverbundenheit mit den Behinderten haben den Event stets getragen. Unser Dank gilt daher allen Besuchern, Partnern, Sponsoren und Hunderten von Helfenden, ohne die ein Benefizanlass wie der Love Ride nicht möglich wäre. Wir hoffen darauf, im nächsten Jahr wieder auf sie alle zählen zu dürfen.»
Alternative Möglichkeiten der Spendensammlung
Das Committee wägt alternative Möglichkeiten zur Sammlung dringend benötigter Spendengelder ab, auch die Option eines Ride-out für die Betroffenen zu einem späteren Zeitpunkt wird geprüft, damit sie nicht gänzlich auf ihr Highlight der Benefizveranstaltung verzichten müssen.
Spenden an den Love Ride Switzerland können ganzjährig einbezahlt werden
Spendenkonto: UBS Dübendorf, IBAN: CH80 0020 2202 9797 9740 V.
Da das Love Ride Committee sowie alle Helfenden ehrenamtlich arbeiten und der Anlass jeweils durch Sponsorengelder gedeckt ist, kommt die gesamte Spendensumme vollumfänglich Menschen mit einer Muskelerkrankung oder Behinderung zu.