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Lärmfahrverbote in Tirol: Odyssee durch die Instanzen

Von Rolf Lüthi
Auf Schweizer Motorrädern vor 1999 ist auf dem Typenschild kein Geräuschwert vermerkt. Darf man damit ungehindert durchs Tirol fahren? Bericht einer Odyssee durch Instanzen und Zuständigkeiten.

Auf 1999 übernahm die Schweiz von der EU die Abgas- und Lärmnormen für Motorräder. Damals war Euro 1 in Kraft. Parallel mit der EU verschärfte auch die Schweiz kontinuierlich diese Vorschriften; mittlerweile gilt Euro 5. Erst mit Einführung von Euro 1 wurde auch das Standgeräusch auf dem Typenschild von in der Schweiz zugelassenen Motorrädern aufgeführt. In den Schweizer Fahrzeugpapieren findet sich dieser Wert bis heute nicht.

Am 2. Juni fragten wir deshalb beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Verkehrs- und Seilbahnrecht an, ob man mit so einem Motorrad die mit Fahrverbot für Motorräder mit Standgeräusch von mehr als 95 dB belegten Strecken befahren dürfe.

Dr. Bernhard Knapp, Vorstand der Abteilung Verkehrsrecht, bestätigte auf unsere Anfrage, dass man das Standgeräusch dem Schweizer Ausweis nicht entnehmen könne. Das wussten wir schon. Er verwies auf das COC-Papier, das jedoch einem Schweizer Käufer, der sein Motorrad nicht exportieren will, nie ausgehändigt wird, weil es nicht benötigt wird. Für den Fall, dass auch kein Standgeräusch auf dem Typenschild zu finden ist, empfahl er «bei einer technischen Prüfstelle die Messung des Standgeräusches zu veranlassen und dies im Fahrzeugdokument eintragen zu lassen.»

Auf Anfrage lehnte das Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich (der bevölkerungsreichste Kanton der Schweiz) die Zuständigkeit ab und verwies an die beiden amtlich anerkannten Institute, die in der Schweiz solche Messungen durchführen.

Dr. Bernhard Knapp bestätigte dann, dass eine solche Messung anerkannt würde, wenn sie in die Fahrzeugpapiere eingetragen ist. Eine solche Eintragung lehnte das Strassenverkehrsamt mit folgenden dürren Worten ab: «Ein Eintrag des Standmessgeräusches ist leider nicht vorgesehen. Wenden Sie sich bitte an den Schweizer Importeur, damit dieser Ihnen eine Bestätigung schreiben kann.»

Erneute Anfrage in Tirol, diesmal kam die Antwort von Herrn Gottfried Reremoser: «Zu Ihrer ergänzenden Anfrage darf ich Ihnen mitteilen, dass eine offizielle Bestätigung des Importeurs, wonach das Standgeräusche Ihres Motorrades einen bestimmten dB(A)-Wert aufweist, ausreichend ist. Dies gilt natürlich unter der Voraussetzung, dass im Fahrzeugschein kein Standgeräusch explizit eingetragen ist.»

Da haben wir ja Glück, der Schweizer Importeur, in diesem Falle jener der Marke BMW, ist seit Jahrzehnten eine Niederlassung des Herstellers. Andere Firmen, die in früheren Jahren Marken wie Kawasaki, Suzuki, Ducati, Moto Guzzi oder Harley-Davidson in die Schweiz importierten, existieren gar nicht mehr.

Von BMW Schweiz kommt trotzdem ein abschlägiger Bescheid: «Eine nachträgliche Bescheinigung für ältere Modelle können wir leider nicht ausstellen, da es sich um eine Homologation handeln würde, die wir nicht nachgelagert mit alten Modellen machen können.»

Als Nächstes leiten wir den abschlägigen Bescheid des Schweizer Importeurs an die zuständigen Herren des Landes Tirol weiter.

Derzeit fahren wir mit unseren nicht mehr ganz neuen Motorrädern eine mehrtätige Tour, mit Hotel-Übernachtungen und Verpflegung in Restaurants – in Italien.

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