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Verkehrsgesetz: ADAC entwarnt, Oldiefahrer alarmieren

Von Rolf Lüthi
Soll mit dem neuen Strassenverkehrsgesetz Oldtimer-Fahrspass abgewürgt werden? Der ADAC sagt nein, Initianten einer Petition warnen vor weiteren Verboten

Soll mit dem neuen Strassenverkehrsgesetz Oldtimer-Fahrspass abgewürgt werden? Der ADAC sagt nein, Initianten einer Petition warnen vor weiteren Verboten

Fahrer von Old- und Youngtimern haben eine Petition gegen die Neufassung des Strassenverkehrsgesetzes lanciert, der ADAC gibt Entwarnung. Um was geht es?

Die Neufassung des deutschen Strassenverkehrsgesetzes beinhaltet im Kern, als Reaktion auf den Diesel-Skandal, überarbeitete Straf- und Bußgeldvorschriften für Verstöße gegen nationale und europäische Genehmigungsvorschriften für Fahrzeuge. Dazu beinhaltet das Gesetz zusätzliche Aufgaben für das Kraftfahrt-Bundesamt im Bereich der Marktüberwachung aufgrund europarechtlicher Anpassungen und es wird eine Konzentration der Datenerfassung auf das Zentrale Fahrzeugregister auf den Weg gebracht.

Daneben strebt das Gesetz eine Entbürokratisierung und Klarstellung der zentralen Verordnungsermächtigung zum Straßenverkehrsgesetz an und setzt das Mindestalter zum Erwerb des Führerscheins Klasse AM bundeseinheitlich auf 15 Jahren fest.

Da kann eigentlich niemand dagegen sein, doch die Initianten einer Online-Petition schlagen Alarm, weil das deutsche Verkehrsministerium in Paragraph 6, Absatz 4 ermächtigt würde, ohne Zustimmung des Bundesrates Verordnungen «zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs auf öffentlichen Straßen». zu erlassen.

Insbesondere Ziffer 2 dieses Absatzes ist absolut vage formuliert und ermächtigt das Verkehrsministerium, Verordnungen zum Schutz der Bevölkerung vor schädlichen Umwelteinwirkungen und vor Emissionen, namentlich zum Schutz vor Lärm und Abgasen.

Die Politiker wiegeln ab, doch nach dem Buchstaben des Gesetzes ist das ein Freibrief für einen Strauss von Massnahmen wie Strecken-Fahrverbote, Fahrverbote für bestimmte Fahrzeuge oder Geschwindigkeitsbeschränkungen. In Ziffer 4 wird das Verkehrsministerium zusätzlich ausdrücklich ermächtigt, Sonderregelungen für Sonn- und Feiertage wie auch für die Nachtzeit zu verordnen.

Fahrer von älteren Fahrzeugen befürchten selektive Fahrverbote, begründet mit Abgasen und Lärm, im Extremfall bis hin zum Verbot von Verbrennungsmotoren. Sie verlangen deshalb in ihrer Online-Petition die Streichung von Absatz 4 und dazu den so genannten Bestandesschutz – zu unbefristete Zulassung einmal typengenehmigter Fahrzeuge zum Strassenverkehr – im Strassenverkehrsgesetz verbindlich festzuschreiben.

Der Juristen des ADAC, des grössten deutschen Automobilclubs, entwarnen jedoch: «Nach eingehender Prüfung können wir die Argumentation der Petition und die dargestellten Auswirkungen des neuen § 6 Absatz 4 StVG auf Oldtimer und andere Fahrzeuge nicht nachvollziehen. Hier werden ein Bestandsschutz im rein zulassungsrechtlichen Sinn und der im Verhaltensrecht durch die Petenten vermischt. Es geht ja nicht um die Frage, OB ein Fahrzeug weitergenutzt werden kann sondern vielmehr um das WIE und mögliche Einschränkungen bei der Nutzung.»

Ziel der Neufassung des § 6 StVG war, so der ADAC, «die bestehenden Rechtsgrundlagen neu zusammenzufassen und besser verständlich darzustellen. Dem trägt auch Absatz 4 des § 6 Rechnung. Eine Verschärfung der bisher schon möglichen Regelungen können wir dem nicht entnehmen.»

Nicht so sicher ist sich der deutsche Bundesverband Oldtimer-Youngtimer e.V. (DEUVET), der den Link zur Petition zeitweise af seiner Homepage hatte, ohne jedoch zu deren Unterzeichnung aufzurufen. Die Online-Petition läuft noch drei Wochen, das Ziel von 50.000 Unterschriften ist bereits übertroffen.

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