Fahrverbote in Zukunft in der gesamten EU gültig
EU-Parlament Strasbourg: Entzug der Fahrerlaubnis soll künftig in der ganzen EU gelten
Derzeit gilt ein Entzug der Fahrerlaubnis in den meisten Fällen nur in dem Staat, in dem ein Delikt begangen und ein Fahrverbot verfügt wurde. In allen anderen Staaten darf der Bestrafte weiterhin ein Motorfahrzeug führen.
Wenn jemand ein Delikt im Ausland begangen hat, ist das dort verhängte Fahrverbot keine besonders harte Strafe: Diese Person kann in seinem Heimatland weiterhin ein Fahrzeug führen.
Kürzlich hat das EU-Parlament nun neue EU-Vorschriften vorgeschlagen, welche diese Praxis ändern sollen. Ein Fahrverbot soll künftig in der ganzen EU gelten. Dazu soll auch das Fahren ohne gültigen Führerschein als schwerwiegender Regelverstoss gelten und ebenso an die entsprechenden Behörden aller EU-Staaten weitergeleitet werden.
Gemäss dem EU-Parlament soll ein Fahrverbot verhängt werden bei Alkohol am Steuer, beim Verursachen eines schweren Verkehrsunfalls oder bei einer Tempoüberschreitung von 50 km/h ausserorts und 30 km/h innerorts.
Dieser Beschluss muss nun unter den Mitgliedstaaten abgestimmt werden, was erst nach der Europawahl im Juni 2024 geschehen soll. Danach haben die EU-Staaten dann weitere zwei Jahre Zeit, um diesem Beschluss in die nationale Gesetzgebung zu integrieren. Fazit: Die EU-weite Gültigkeit von Fahrverboten wird kommen, aber nicht heute und morgen.