Anthony West: 18 Monate Doping-Sperre!
Der australische Moto2-Pilot Anthony West wurde beim Le Mans-GP 2012 positiv auf das Stimulans Methylhexanamin getestet und vom Weltverband FIM erst fünfeinhalb Monate später mit einer Dopingsperre von einem Monat belegt. Die Sperre wurde für den November ausgesprochen, in dem lediglich das WM-Finale in Valencia stattfand. West hatte zu diesem Zeitpunkt bereits einen Vertrag vom QMMF-Team erhalten und verpasste nur ein Rennen. Den positiven Dopingtest rechtfertigte er durch einen Energy-Drink, der die verbotene Substanz enthalten soll.
Gegen das äußerst milde Urteil der FIM wurde von der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) Einspruch eingelegt. Sie forderte eine zweijährige Sperre für den 31-jährigen Australier. Der Internationale Sportgerichtshof CAS gab diesem Einspruch weitgehend Recht und verhängte eine rückwirkende Sperre von 18 Monaten ab dem 20. Mai 2012. An diesem Tag war der positive Dopingtest durchgeführt worden.
Das Urteil des Internationalen Sportgerichtshof ist ein Debakel für die FIM, die West offensichtlich mit einem blauen Auge davonkommen lassen wollte. In der Saison 2014 darf West durch die rückwirkend verhängte Sperre wieder Rennen fahren, aber seine seit Mai 2012 erzielten Resultate werden gestrichen.
Dies bedeutet, dass West nicht nur die beiden Podestplätze, die er 2012 in Sepang und Australien erreichte, verliert, sondern alle Punkte, die erst 2012 holte. West hatte nämlich beim Le Mans-GP am 20. Mai 2012 erstmals in dieser Saison gepunktet. Bisher wurde West 2012 als WM-16. gewertet. Diesen Rang wird er nun verlieren. Auch die Saison 2013 ist von der rückwirkenden Strafe betroffen. West wird also WM-Rang 15 aberkannt. Ob nun auch die Ranglisten jedes einzelnen Rennens angepasst werden und alle Fahrer hinter West aufrücken, ist fraglich, denn das würde auch die WM-Endränge leicht verändern. Dagegen spricht, dass die FIM im Fall West sicherlich nicht noch mehr Staub aufwirbeln will.
Anti Doping Schweiz schreibt über den Stoff Methylhexaneamin, der West zum Verhängnis wurde: «Methylhexaneamin ist in der Dopingliste als ‹spezifisches› Stimulans aufgeführt und somit im Wettkampf verboten. Es hat eine ähnliche Struktur wie Tuaminoheptan und steht seit 2010 auf der Dopingliste der WADA. Es hat eine ähnlich stimulierende Wirkung wie Ephedrin und wurde früher als Wirkstoff für abschwellendes Nasenspray genutzt. Zudem ist es zunehmend in Nahrungsergänzungsmitteln – vor allem aus dem amerikanischen Markt – vorhanden. Es soll das für Nahrungsergänzungsmittel seit wenigen Jahren verbotene Ephedrin als Stimulans oder als Appetitzügler ersetzen. Methylhexaneamin kommt als natürliche Substanz in Extrakten der Geranium-Wurzel vor, was auch zum Problem für Sportler werden kann: Auf Verpackungen von Nahrungsergänzungsmitteln ist teilweise nur ‹Geranium root extract› oder ‹Geranium oil extract› deklariert.»