GP-Commission: Neue Regeln für 2018 und 2019
Neue Regeln für die MotoGP-WM
Die «Grand Prix Commission», zusammengesetzt aus Carmelo Ezpeleta (Dorna), Paul Duparc (FIM), Hervé Poncharal (IRTA) und Takanao Tsubouchi (MSMA) hat in Anwesenheit von Carlos Ezpeleta (Dorna), Mike Trimby (IRTA) und Corrado Cecchinelli (Director of Technology), bei einem Meeting am 14. Oktober in Motegi neue Regeln für die MotoGP-WM in den Jahren 2018 und 2019 festgelegt.
Technische Vorschriften – wirksam ab der Saison 2018
Airbag-Systeme
Die Lederkombis aller Fahrer müssen mit einem Airbag-System ausgestattet sein, mit dem Zweck, Verletzungen zu minimieren. Die technischen Spezifikationen des Systems und ihre Tests wurden ebenfalls festgelegt.
Moto2: Testen mit Triumph-Motoren
Jeder Hersteller von Moto2-Chassis, der 2018 WM-Teams ausstattet, darf die neuen für Triumph-Motoren geeigneten Chassis für maximal zehn Tage pro Hersteller testen. Die Testfahrten dürfen durch jeden Fahrer durchgeführt werden und sind nicht durch eine bestimmte Anzahl von Fahrern an einem Testtag limitiert.
MotoGP: Wildcard-Maschinen
Jeder Wildcard-Einsatz ist auf die exklusive Benutzung von drei Motoren beschränkt. Die technischen Spezifikationen des Motors, der ECU Hardware, anderer Elektronik etc., müssen identisch zu denen des Herstellers der Maschine sein.
Sportliche Regeln:
MotoGP: Test-Beschränkungen – wirksam ab der Saison 2018
Die derzeitigen Regeln für offizielle Tests bleiben unverändert: Mit einem zweitägigen Test nach Valencia, drei dreitägigen Tests zu Beginn der Saison 2018 auf Strecken außerhalb Europas und drei eintägigen Tests jeweils an einem Montag nach einem Grand Prix.
Die Teams werden auf fünf private Testtage mit den verpflichteten Fahrern beschränkt. Nach der Phase des Testverbots im Winter sind nur drei Testtage erlaubt, welche vor dem Rennwochenende auf der jeweiligen Strecke stattfinden. Die anderen beiden Testtage dürfen nur auf Strecken stattfinden, auf denen das Rennwochenende bereits ausgetragen wurde. Testfahrten dürfen nicht innerhalb von 14 Tagen vor oder nach dem Rennwochenende auf derselben Strecke stattfinden.
Testfahrten mit den verpflichteten Fahrern sind während der Sommerpause nicht erlaubt. Für 2018 bedeutet das zwischen Montag, dem 16. Juli, und Donnerstag, dem 02. August.
Die Test-Teams der Hersteller müssen drei aktuelle Grand Prix-Strecken benennen, auf denen sie zu einer bestimmten Zeit, außer den 14 Tagen vor oder nach einem Rennwochenende, testen wollen. Sie dürfen auch in den drei Tagen vor dem ersten offiziellen Test nach der Winterpause testen. Zudem dürfen die Testteams auch an allen offiziellen Testfahrten teilnehmen.
MotoGP: Test Beschränkungen – wirksam ab der Saison 2019
Die Regeln werden jenen von 2018 entsprechen, aber folgende Veränderungen beinhalten:
Die Anzahl der offiziellen dreitägigen Tests außerhalb Europas wird auf zwei reduziert.
Die MotoGP-Teams (Ausnahme: Concession-Teams) werden weiterhin auf fünf private Testtage mit ihren verpflichteten Fahrern beschränkt. Zwei der privaten Testtage müssen aber nun zwischen dem Saisonfinale und dem 30. November stattfinden. Die Zeitpunkte für die übrigen Testtage können frei gewählt werden, jedoch nicht innerhalb der 14 Tage vor oder nach einem GP-Event auf der jeweiligen Strecke.
MotoGP: Wildcard Einsätze – wirksam ab der Saison 2018
Bereits in Aragón beschloss die GP-Commission eine Obergrenze für Wildcard-Einsätze von Fahrern pro Saison. Nun wurde erneut nachgebessert: «Jeder Hersteller darf ein Maximum von drei Wildcard-Einsätzen pro Saison nutzen. Bisher waren fünf Wildcard-Einsätze das Maximum.» Ausnahmen gibt es für Hersteller, die von den Zugeständinissen (concessions) profitieren, wie KTM und Aprilia. Diese Teams dürfen ein Maximum von sechs Wildcard-Einsätzen pro Saison nutzen. Einschränkung: Die Einsätze eines einzelnen Herstellers dürfen nicht bei aufeinanderfolgenden Events stattfinden.