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Reisebeschränkungen: Von Argentinien bis Thailand

Von Maximilian Wendl
Die MotoGP-WM hätte ursprünglich von Katar über Thailand nach Texas und Argentinien reisen sollen

Die MotoGP-WM hätte ursprünglich von Katar über Thailand nach Texas und Argentinien reisen sollen

Die Coronakrise hat die Welt fest im Griff und brachte nicht nur die MotoGP-WM zum Erliegen. Eine Übersicht der Reisebeschränkungen, mit denen Länder weltweit auf die Notlage reagieren.

Der WM-Auftakt in Katar am 8. März musste für die MotoGP-Klasse gestrichen werden, weil die vielen Mitglieder der sechs in Italien und San Marino stationierten MotoGP-Teams bei der Ankunft in Doha sofort für 14 Tage in Quarantäne gesteckt worden.

In Argentinien hätte am 21. und 22. März die MXGP-WM gastieren sollten, wenig später wären die MotoGP-Asse nach Las Termas gereist, um am 5. April ihren Grand Prix auszutragen. Stattdessen gilt auch dort seit zehn Tagen eine Ausgangssperre, an Motorsport ist angesichts der Coronakrise aktuell nicht zu denken.

Schon mehr als 735.000 Menschen haben sich weltweit mit dem Virus SARS-CoV-2 angesteckt, 34.000 haben den Kampf gegen die Lungenkrankheit Covid-19 verloren. Fieberhaft versuchen Regierungen, die Verbreitung des Virus zu verlangsamen und die Bürger zu schützen. Mehr als ein Drittel der Weltbevölkerung ist von Ausgangseinschränkungen betroffen, das sind rund 2,5 Milliarden Menschen.

In immer mehr Ländern gelten strikte Reisebeschränkungen, darunter auch Australien, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Japan, Malaysia, Russland, Thailand, Tschechien und den USA – allesamt Austragungsorte für Zweirad-Rennen auf WM-Niveau.

Die Maßnahmen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz sind aus den täglichen Nachrichten bekannt, ebenso die Situation in Italien und Spanien. Hier eine kleine Übersicht, was in weiteren Ländern in Sachen Reisebeschränkung alles verfügt worden ist.

Argentinien

Seit Freitag, 20. März, 00.00 Uhr, bis mindestens 31. März gilt eine landesweite Ausgangssperre in Argentinien, die nur aus wichtigem Grund (Einkäufe, Gang zur Apotheke etc.) unterbrochen werden darf. Es ist wahrscheinlich, dass diese verlängert wird. Die Einreise von Touristen auf dem Luft- und Landweg sowie Reisen im Land sind derzeit – bis auf wenige Ausnahmen – nicht möglich. Wer die Ausgangssperre ohne triftigen Grund bricht, riskiert eine Festnahme und eine hohe Geldstrafe.

Australien

Bis auf weiteres gilt ein umfassendes Einreiseverbot für alle ausländische Reisenden ohne ständigen Aufenthaltstitel in Australien. Ausgenommen von diesem Einreiseverbot sind u.a. deutsche Staatsangehörige mit Aufenthaltserlaubnis in Australien und deren unmittelbare Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige Kinder, Erziehungsberechtigte, nicht jedoch: Eltern). Hier gilt bei Einreise aber eine Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolation. Begründete Ausnahmen vom Einreiseverbot können beim «Department of Home Affairs» beantragt werden. Ein Transit durch australische Flughäfen ist für ausländische Reisende ebenfalls nur noch in Ausnahmefällen möglich. Reisende sollten von ihrem Fluganbieter prüfen lassen, ob eine gebuchte Verbindung einen Transit in Australien noch gestattet.

Brasilien

Seit dem 23. März 2020 untersagt Brasilien die Einreise aus Covid-19-Risikogebieten, darunter die EU einschließlich Deutschland. Ausnahmen gelten u.a. für EU-Bürger, die über einen festen Aufenthaltstitel in Brasilien verfügen. Auch Einreisen von Ausländern über Land- oder Seegrenzen sind inzwischen grundsätzlich untersagt und nur noch in sehr begrenzten Ausnahmefällen möglich. Für den innerstaatlichen Flugverkehr haben brasilianischen Fluggesellschaften mit der Luftfahrtbehörde ANAC einen vorläufigen Notflugplan ausgehandelt.

Weitere Massnahmen haben Gouverneure und Bürgermeister gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium über den Kopf von Staatspräsident Jair Bolsonaro umgesetzt.

Bahrain

Eine Einreise nach Bahrain ist seit dem 25. März auf bahrainische Staatsbürger, Einwohner mit gültigem Aufenthaltstitel und Personen mit einer besonderen, zuvor erteilten Genehmigung (Prior Permission Granted) beschränkt. Allen anderen Passagieren wird die Einreise verweigert. Die bahrainische Gulf Air (GF) nimmt auch keine Passagiere mehr mit, die noch auf einen GF Flug mit einem Transit-Aufenthalt am Flughafen Bahrain gebucht sind. Insofern ist auch keine Durchreise durch Bahrain mehr möglich.

China

China hat mit Wirkung vom 28. März 2020, 00.00 Uhr, eine Einreisesperre für alle Ausländer nach China verfügt. Vom pauschalen Einreisestopp betroffen sind alle ausländischen Reisewilligen, die nach China auf der Grundlage eines bereits vorhandenen Visums oder einer bestehenden Aufenthaltserlaubnis ein- bzw. zurückreisen wollen. Alle bereits erteilten Visa und bisherigen Aufenthaltserlaubnisse verlieren mit dieser Regelung ab 28. März 2020, 00.00 Uhr ihre Gültigkeit. Ausgenommen hiervon sind lediglich Inhaber von diplomatischen, Dienst-, Courtesy- und C-Visa.

Finnland

Finnland wird ab Donnerstag, den 19. März 2020 um 00:00 Uhr den Grenzverkehr einschränken und bis voraussichtlich 13. April 2020 an allen Schengen-Innengrenzen Grenzkontrollen durchführen.
Die Einreise für folgenden Personenkreis ist weiterhin erlaubt:

  • Finnische Staatsbürger und Personen mit gültigem Wohnsitz in Finnland.

EU-Bürgern und Personen mit gültigem Aufenthaltstitel eines anderen EU-Landes ist die Durchreise durch Finnland weiterhin gestattet, wenn es der «gesundheitlichen Zustandes des Reisenden» zulässt.

Für den Personenverkehr geöffnete Grenzübergänge sind:

  • Flughäfen Helsinki-Vantaa, Turku und Marienhamn
  • Für finnische Rückkehrer aus dem Ausland sowie EU-Bürger im Transit: Imatra, Kuusamo, Niirala, Nuijamaa, Rajajooseppi, Salla, Vaalimaa und Vartius
  • Die Häfen von Helsinki, Marienhamn, Turku und Vaasa bleiben für finnische Rückkehrer aus dem Ausland sowie EU-Bürger im Transit geöffnet.

Die Ausreise von Ausländern aus Finnland wird weiterhin gestattet.

Frankreich

An den Grenzen kommt es zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen, in Teilen auch zu Absperrungen. Restaurants, Museen etc. und nicht lebenswichtige Geschäfte sind landesweit geschlossen. Starke und ggf. weiter zunehmende, drastische Einschränkungen im internationalen Reiseverkehr sowie massive Einschränkungen der Bewegungsfreiheit innerhalb Frankreichs könnten Ihre Rückreise insbesondere aus den Überseegebieten auf absehbare Zeit erheblich erschweren. Die Bedingungen können sich sehr kurzfristig ändern.

Großbritannien

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung Covid-19 führt vielerorts zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen, in Einzelfällen auch Einreisesperren. Aktuelle Informationen hierzu bietet das britische Gesundheitsministerium.

Japan

In Japan gilt ab 26.März 2020, 16.00 Uhr deutscher Zeit, ein Einreiseverbot für nicht-japanische Staatsangehörige aus 21 europäischen Staaten (einschließlich Deutschland, Italien, Spanien, Frankreich, den Beneluxstaaten und Skandinavien). Allen nicht-japanischen Staatsangehörigen, die sich in den letzten 14 Tagen vor ihrer geplanten Einreise nach Japan in einem dieser Länder aufgehalten haben und ihre Reise nach diesem Zeitpunkt antreten, wird die Einreise nach Japan nicht gestattet.

Zusätzlich ist seit dem 21. März 2020 die Visafreiheit ausgesetzt. Alle vor dem 21. März ausgestellten Visa sind ungültig. Deutsche Staatsangehörige, die eine langfristige Aufenthaltserlaubnis für Japan haben, können sich weiterhin legal in Japan aufhalten.

Kanada

Seit dem 18. März 2020 wird grundsätzlich nur noch kanadischen Staatsangehörigen die Einreise nach Kanada gewährt und Personen mit permanenten Aufenthaltsstatus. Vom Einreisestopp ausgenommen sind u.a. Diplomaten, Flugzeug-Crews und enge Familienangehörige von kanadischen Staatsangehörigen und von Personen mit einem permanenten Aufenthaltsstatus.

Ausgenommen sind ebenfalls Reisende, die Kanada lediglich im Transit betreten. Allerdings ist Voraussetzung für Reiseantritt, dass Regelungen des Drittstaats eine Einreise dort erlauben. Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Transitaufenthalt eine elektronische Reisegenehmigung (eTA). Alle ankommenden internationalen Reisenden müssen sich nach Ankunft 14 Tage lang selbst isolieren. Seit 26. März 2020 können bei Nichtbefolgung der Anweisung Geld- und Freiheitsstrafen verhängt werden.

Die kanadische Regierung empfiehlt dringend, «social distancing» zu betreiben und jede nicht unbedingt notwendige Reise zu vermeiden. In mehreren Provinzen, u.a. Ontario, Quebec und British Columbia, hat die Provinzregierung den Ausnahmezustand verhängt mit Schließungen öffentlicher Einrichtungen wie Kultureinrichtungen, Restaurants und Geschäften. Bitte informieren Sie sich vor Ort über die aktuell geltenden Regeln.

Katar

Der internationale Flughafen von Doha (HIA) ist für Einreisen seit dem 16. März 2020 für vorerst 14 Tage gesperrt. Die Ausreise aus Katar bleibt möglich, auch der Transitverkehr wird aufrechterhalten, sofern die Zielländer Flugverkehr weiter zulassen. Die Zahl der Flugverbindungen von Qatar Airways auch nach Deutschland wird in den kommenden Tagen reduziert.

Malaysia

Die malaysische Regierung hat mit Wirkung vom 18. März 2020 eine Einreisesperre für alle Ausländer zunächst bis zum 31. März verhängt. Eine Verlängerung ist nicht ausgeschlossen. Die malaysischen Behörden haben angekündigt, zu diesem Zweck auch Kreuzfahrtschiffen das Anlaufen malaysischer Häfen nicht mehr zu gestatten.

Mexiko

Bislang bestehen zwar keine formalen Beschränkungen für die Einreise nach Mexiko. Jedoch gilt die Reisewarnung des Auswärtigen Amts auch hier, siehe Covid-19 /Coronavirus. Die Lage ist für Reisende extrem volatil – Entwicklung der Gesundheitslage ist nur schwer vorherzusagen, die Zahl der Infizierten steigt stetig an, die Zahl der verfügbaren Flugverbindungen nach Europa nimmt stetig ab. Sehr viele Fluglinien haben den Verkehr zwischen dem amerikanischen Kontinent und Europa bereits suspendiert. Derzeit gibt es aber noch regelmäßig Direktflüge von Cancún und Mexiko-Stadt nach Deutschland. Vereinzelt wurden Zurückweisungen deutscher Passagiere bei innermexikanischen Flügen bekannt.

Russland

Ab 30. März 2020, 00.00 Uhr Moskauer Zeit, treten erhebliche Beschränkungen für den Verkehr über die Landgrenze der Russischen Föderation einschließlich der Grenze nach Belarus in Kraft. Das Überschreiten von Landgrenzen wird dann auf zunächst unbestimmte Zeit für Reisende grundsätzlich nicht mehr möglich sein. Es wird nur sehr wenige Ausnahmen geben.

Die Einreise von Ausländern ist bereits seit dem 18. März 2020 bis 1. Mai, 00.00 Uhr Moskauer Zeit eingeschränkt. Es dürfen in diesem Zeitraum nur Kraftfahrer im internationalen Kraftverkehr, die Besatzungen von Luftfahrzeugen, See- und Binnenschiffen, Zugpersonal im internationalen Eisenbahnverkehr, Mitglieder offizieller Delegationen und Personen mit diplomatischen oder dienstlichen Visa oder mit regulären privaten Visa, die im Zusammenhang mit dem Tod eines nahen Verwandten ausgestellt wurden, akkreditierte und ernannte Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen und konsularischer Einrichtungen ausländischer Staaten, von internationalen Organisationen und deren Vertretungen sowie von anderen offiziellen Vertretungen ausländischer Staaten im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation und deren Familienangehörige einreisen. Weiter ausgenommen sind Personen, die einen ständigen Wohnsitz in der Russischen Föderation haben, und Transitpassagiere an Luftverkehrs-Transitpunkten.

Alle Einreisenden sind verpflichtet, sich für 14 Tage in der Wohnung selbst zu isolieren. Verstöße können unter Umständen als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden. Seit dem 27. März 2020 wurden alle internationalen Flüge (Linie und Charter) von und nach Russland eingestellt. Ausländische Staatsangehörige dürfen allerdings noch ins Ausland befördert werden. Für deutsche Staatsangehörige besteht noch die Möglichkeit, Aeroflot-Flüge von Moskau-Scheremetjewo für die Ausreise nach Berlin zu nutzen.

Thailand

Reisende müssen sich den Maßnahmen der Regierung (bspw. Überwachungs- und Quarantänemaßnahmen, lückenlose Kontrolle ihrer Bewegungen) im Hinblick auf die Bekämpfung des Sars-CoV2-Virus verpflichtend unterziehen.

Wichtiger Hinweis: Am 25. März 2020 hat die thailändische Regierung die Einreise auf dem Luft-, Land- und Seeweg für ausländische Reisende mit wenigen Ausnahmen untersagt. Eine Einreise nach Thailand ist damit derzeit grundsätzlich nicht möglich. Ausgenommen sind u.a. Ausländer, die im Besitz einer gültigen thailändischen Arbeitserlaubnis sind, Diplomaten und Mitarbeiter internationaler Organisationen sowie deren Familienangehörige, Piloten und Crewmitglieder. Die thailändische Regierung hat mit Wirkung ab 26. März 2020 den Notstand ausgerufen. Damit erhält der Regierungschef weitreichende Vollmachten.

Tschechien

Die Tschechische Republik hat am 12. März 2020 aufgrund der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 für zunächst 30 Tage den Ausnahmezustand verhängt mit Einschränkungen des öffentlichen Lebens wie der Schließung aller öffentlicher Einrichtungen, Geschäften, außer u.a. für Lebensmittelläden, Drogerien, Apotheken, Tankstellen, Elektrogeschäfte, Restaurants und Gaststätten sowie des Verbots von Veranstaltungen mit mehr als 30 Personen. Der öffentliche Verkehr wird eingeschränkt.

Seit 16.03.2020 besteht eine Ausgangssperre. Das Verlassen der Wohnung ist nur noch für unaufschiebbare berufsbedingte Verpflichtungen, dringend notwendige Besorgungen (Lebensmittel) und Hilfe für andere Menschen gestattet. Außerhalb der eigenen Wohnung ist das Tragen eines Mundschutzes Pflicht.

Seit dem 16. März 2020, um 00:00 Uhr gilt ein generelles Einreiseverbot aus allen Ländern. Tschechische Staatsangehörige und Ausländer mit Aufenthaltstitel in Tschechien sind ausgenommen, werden aber einer Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen unterzogen und müssen für 14 Tage in Quarantäne. Wenn Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis aus Tschechien in Risikogebiete ausreisen, dürfen sie von dort für die Dauer des Notstands nicht erneut einreisen. Die Ausreise von Reisenden aus Tschechien ist weiterhin jederzeit möglich.

Ungarn

Die Einreise nach Ungarn ist nur noch für Personen mit ungarischer Staatsangehörigkeit sowie EWR-Bürger mit ungarischer Aufenthaltserlaubnis und Wohnsitz in Ungarn möglich. Bei der Einreise ist von EWR-Bürgern die Aufenthaltserlaubnis durch Vorlage der Karte vom Typ «ÁLLANDÓ TARTÓZKODÁSI KÁRTYA» nachzuweisen. Die EWR-Registrierungskarte vom Typ EWR-Registrierungskarte vom Typ «REGISZTRÁCIÓS IGAZOLÁS EGT-állampolgár részére» ist nicht ausreichend.

Alle einreisenden Personen sind verpflichtet, sich einer Gesundheitsprüfung zu unterziehen. Unabhängig vom Vorliegen bestimmter Symptome und vom Herkunftsland sind alle Einreisenden zumindest dazu verpflichtet, sich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne zu begeben. Bei Verdachtssymptomen wird 14-tägige Aufnahme in einer Quarantäneeinrichtung verordnet. Reisende aus Italien, China, Südkorea und Iran unterliegen unabhängig ihrer Staatsangehörigkeit einem vollständigen Einreiseverbot, von dem lediglich ungarische Staatsangehörige ausgenommen sind. Transitreisen auf dem Landweg durch Ungarn sind nicht möglich. Ungarn hat keine Ausreisebeschränkungen verhängt. Die Ausreise auf dem Landweg über Österreich ist im Individualverkehr möglich.

USA

Seit dem 13. März 2020 gilt ein Einreiseverbot für Personen, die sich innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen vor der Einreise in die USA in Deutschland oder einem anderen Schengen-Staat aufgehalten haben. Ausgenommen vom Verbot der Einreise sind US-Staatsbürger, Personen mit ständigem legalen Aufenthalt in den USA («Greencard»-Inhaber),- nahe Verwandte von US-Staatsbürgern oder Personen mit ständigem legalen Aufenthalt in den USA (Ehegatte, Elternteil, Kind oder Geschwister unter 21 Jahren)- Diplomaten oder Mitarbeiter internationaler Organisationen.

Es existieren weitere einzelfallbezogene Ausnahmen, die zum Teil wenig konkret sind. Die Dauer der Einreisebeschränkung ist derzeit auf 30 Tage begrenzt. Weiterhin gelten Einreisebeschränkungen bei Voraufenthalten in China und Iran. Einzelheiten in englischer Sprache bietet die Proclamation des White House. In den Bundesstaaten Kalifornien, Washington und New York gibt es nach Einschätzung der US-Gesundheitsbehörden eine anhaltende Virusübertragung innerhalb der Bevölkerung, weshalb das Robert-Koch-Institut diese als Risikogebiete eingestuft hat.

Vereinigte Arabische Emirate

Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) haben den internationalen Flugverkehr für Passagiere mit Ablauf des 24. März bis einschließlich 7. April 2020 eingestellt. Es gibt derzeit keine regulären Flüge mehr in die oder aus den Vereinigten Arabischen Emiraten.

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