Motocross: Trauer nach tödlichem Unfall

Schweizer Rundstreckenverbot: Zu früh gefreut?

Von Rolf Lüthi
Motorsport auf modernen, sicheren Rundstrecken - soll das in der Schweiz weiterhin verboten bleiben?

Motorsport auf modernen, sicheren Rundstrecken - soll das in der Schweiz weiterhin verboten bleiben?

Eitel Freude in Motorsportkreisen, als am 31. Mai das Schweizer Parlament bei einer Gesetzesrevision das seit 1957 geltende Rundstreckenverbot aufhob. Hoffentlich haben wir uns nicht zu früh gefreut.

Bei der Revision (Überarbeitung) des Schweizer Strassenverkehrsgesetzes wurde unter anderem das längst veraltete Rundstreckenverbot ausgehoben, ohne dass sich die linksgrünen Gegner jeglicher Lebensfreude daran übermässig echauffiert hätten. Denn sie regten sich über die Wiedereinführung der Verhältnismässigkeit bei der Bestrafung so genannter Raser auf.

Zur Erinnerung: In der Schweiz gilt als Raser, wer in der 30er Zone 70 km/h fährt, der innerorts statt 50 100 km/h drauf hat, ausserorts 140 km/h schnell ist oder auf der Autobahn mit 200 km/h unterwegs ist. Bislang mussten Raser der Führerschein für mindestens zwei Jahre abgeben und wurden mit mindestens einem Jahr Gefängnis bestraft.

Im Rahmen der Revision wurde von den beiden Parlamentskammern die Mindestentzugsdauer des Führerscheins auf ein Jahr reduziert und die minimale Gefängnisstrafe ganz gestrichen. Selbstverständlich können Gerichte bei schwerwiegenden Fällen den Führerschein länger entziehen und eine Gefängnisstrafe verhängen.

Nun hat die Stiftung RoadCross, welche vor zehn Jahren die überrissen harte Bestrafung von Rasern, begleitet von einer Kampagne willfähriger Massenmedien, durchs Parlament peitschte, das Referendum angekündigt.

In der Schweiz kann jedermann gegen ein vom Parlament beschlossenes Gesetz das Referendum ergreifen. Wenn es gelingt, innerhalb von 100 Tagen 50.000 Unterschriften zu sammeln, muss über zum betreffenden Gesetz eine Volksabstimmung durchgeführt werden.

RoadCross überlegt sich das weitere Vorgehen, um die Entschärfung der Rasergesetzgebung zu verhindern. Einerseits das Referendum, andrerseits besteht auch die Möglichkeit, innerhalb von 18 Monaten 100.000 Unterschriften zu sammeln und eine Initiative einzureichen, welche Explizit nur die Rasergesetze enthält. Darüber müsste dann ebenfalls das Volk abstimmen.

Damit kämen wir, spät, aber doch, dazu, was das alles mit dem aufgehobenen Rundstreckenverbot zu tun hat. Würde RoadCross erfolgreich das Referendum ergreifen, würde in etwa zwei Jahren nicht nur über die Rasergesetze, sondern über die gesamte Gesetzesrevision abgestimmt. Genau, inklusive der Aufhebung des Rundstreckenverbots.

Würde RoadCross mit Unterstützung der Sozialdemokraten, der Grünen und der von uns zwangsweise mitfinanzierten staatlichen Medien diese Abstimmung gewinnen, bliebe das Rundstreckenverbot bestehen. Die viel gefährlicheren Bergrennen bleiben weiterhin erlaubt.

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