SBK-WM 2025: Neues Balanceinstrument, weniger Reifen
Die Superbike-WM 2025 bekommt ein Reglement-Update
Die Superbike-Kommission, bestehend aus Vertretern von Dorna, FIM und Herstellern, hat Änderungen im Reglement vereinbart, die ab der Saison 2025 gelten werden. Die Vorschläge wurden vom Permanent Bureau genehmigt und gelten damit als beschlossen. Dieses Gremium besteht nur aus zwei Personen: Dorna-Geschäftsführer Carmelo Ezpeleta und FIM-Präsident Jorge Viegas.
Das Paket umfasst Anpassungen im sportlichen und technischen Teil des Regelwerks.
Bekannt war bereits die Einführung der Begrenzung des Kraftstoffdurchsatzes als Balanceinstrument. Bei Saisonbeginn gilt für alle Hersteller ein Grenzwert 47 kg/h.
Außerdem: Das MotoGP-Reglement bezüglich der auch in der Superbike-WM mittlerweile üblichen Winglets wird übernommen; dies regelt die Flexibilität und Verformbarkeit der Bauteile. Wohl aufgrund der Neuerung von Bimota, bei der KB998 ein mehrteiliges Chassis einzusetzen, wird die Berücksichtigung eines ‹neuen› Rahmenteils grundsätzlich erlaubt, sofern es in der Serie zu finden ist.
Die Regeln bezüglich der Testbeschränkungen für Fahrer der Superbike-Kategorie auf zehn Tage wurden präzisiert. Für die Rennwochenenden ist eine Reduzierung der verfügbaren Reifen vorgesehen. Details hierzu werden mit dem endgültigen Reglement kommuniziert.
Betreffend der Rahmenserien wurde festgeschrieben, dass die Saison 2025 die letzte der Supersport-WM 300 sein wird. Ab 2026 wird eine noch zu definierende Klasse an ihre Stelle treten. SPEEDWEEK.com berichtete frühzeitig über diese Pläne.
Das Mindestalter für die Teilnahme an der Supersport-WM wurde für die Top-3 der SSP-300, der Moto2-EM und Superstock-EM auf 17 Jahren (statt 18) festgeschrieben.
Im ersten Jahr der WorldWCR galt eine hohe Qualifikationshürde von 20 Prozent, die für 2025 auf 10 Prozent herabgesetzt wird. Dies ist ein Schritt dahin, das Teilnehmerfeld ausgeglichener werden zu lassen. Die Rennleitung hat zukünftig die Option, bei einsetzendem Regen eine Rennunterbrechung vorzunehmen.
Weitere Festlegungen betreffen Schutzausrüstung und der obligatorischen Versicherung.