Reglement 2015: Was erlaubt und was verboten ist
Ducati hat hinsichtlich der Reglementänderungen für 2015 am wenigsten Handlungsbedarf
Im Juni hatte die FIM das Reglement für die Superbike-WM 2015 veröffentlicht, seit dem wird in den Werkstätten von Teams und Herstellern emsig an der optimale Aufstellung für die neue Saison gearbeitet. Aprilia und BMW reagierten sogar mit neuen Modellen.
Grundsätzlich liegen die Regeln zwischen den seriennahen Evo-Regeln der Saison 2014 und denen der hochgezüchteten Superbikes der Vergangenheit.
- Das Chassis darf wie früher verstärkt werden, auch die Schwinge kann gegen Alternativ-Produkte ausgetauscht werden.
- Am Motor ist grundsätzlich weniger Tuning erlaubt. Konkret dürfen Nockenwelle und die Kanäle im Zylinderkopf verändert bzw. bearbeitet werden. Kurbelgehäuse, Ventile und Kolben müssen der Serie entsprechen. Die Pleuel dürfen ersetzt werden, müssen aber das gleiche Gewicht wie das Originalteil auf die Waage bringen.
- Einschneidend die Veränderungen der Übersetzungen: Es ist nur noch eine Getriebevariante erlaubt!
- Die komplizierte Gewichts-Balance-Regel zwischen Zwei- und Vierzylindern entfällt, zukünftig werden die Twins von Ducati und EBR ausschließlich über den Luftmengenbegrenzer reguliert.
- Pro Fahrer und Saison sind maximal acht Motoren erlaubt.
- Für Bremsen, Federelemente gibt es einen Kostendeckel und müssen jedem zugänglich sein.
- Jeder Hersteller muss eine Kit-Elektronik homoligieren lassen, diese muss frei erhältlich sein und darf maximal 8000 Euro kosten. Dreimal während einer Saison müssen die Werksteams ihre Software Kundenteams zugänglich machen. Alternativ können Bikes auch mit der Evo-Kit-Elektronik von 2014 bestückt werden.
- Ride-by-wire darf nachgerüstet werden, sofern nicht im Serienbike vorhanden. Ein solches Ride-by-wire muss ebenfalls homoligiert werden, frei erhältlich sein und darf maximal 2500 Euro kosten.
- Die Homologationsbedingungen wurden ebenfalls angepasst.Wegen der gesunkenen Verkaufszahlen wurden sie halbiert. Um den Zugang von verkappten Prototypen zu unterbinden darf die homologierte Strassenversion nicht mehr als 40.000 Euro inkl. Umsatzsteuer kosten.