Manöver von Walid Khan: Anwalt sieht Straftatbestand
Es war ein erschütternder und zugleich erschreckender Moment, der die Frage aufwirft, was im Kopf des 23-jährigen Walid Khan aus dem Team Freudenberg vorging. Der Niederländer griff in der vierten Runde des zweiten Rennens der IDM Supersport 300 am Sonntag auf dem Red Bull Ring in Spielberg dem neben ihm fahrenden Petr Svoboda auf der Start-Ziel-Geraden in die Vorderradbremse – Fotos sowie die Aussage von Svoboda lassen diesbezüglich kaum andere Interpretationen zu. Khan bestreitet die Vorwürfe und sagt, er habe den Gegner nur auf Abstand halten wollen. Wie durch ein Wunder kam es in dieser Sekunde zu keinem Unfall, doch das aggressive Verhalten von Khan lässt die Wellen seither besonders in Tschechien hochschlagen.
Svoboda ist Dritter der Supersport-300-WM und fährt für das deutsch-niederländische Kawasaki-Team Füsport RT Motorsports by SKM. Der 20-Jährige aus Brünn war in Österreich als IDM-Gaststarter dabei, um so die sechswöchige Sommerpause in der Weltmeisterschaft zu verkürzen.
Jan Stovicek, im Hauptberuf Rechtsanwalt und außerdem Präsident des Autoklubs Ceske Republiky, der tschechischen Motorsport-Föderation ACCR, gab dem TV-Sender Nova Sport ein exklusives Interview und äußerte in diesem die Ansicht, dass das Verhalten von Walid Khan die Merkmale einer Straftat erfüllen könnten.
«Es ist das Gefährlichste, was man tun kann», beurteilte Stovicek Khans Griff nach Svobodas Bremshebel. «Wenn ein Fahrer mit voller Geschwindigkeit auf der Ziellinie stürzt, wo mehrere Rennfahrer dicht beieinander fahren, haben sie keine Zeit auszuweichen. Es kann nur als eine vorsätzliche Handlung gewertet werden, deren Konsequenzen er kannte. Das könnte die Anzeichen einer Straftat erfüllen. Es ist genau die Tat, die über die Grenzen des sportlichen Wettkampfs hinausgeht und bei der eine Schädigungsabsicht vorliegt. Wir bewegen uns damit auf dem Gebiet des Strafrechts, daher könnte es sich lohnen, die österreichischen Strafverfolgungsbehörden um eine Prüfung zu bitten, ob ein Verbrechen vorliegt.»