Formel E: Ex-Formel-1-Stars auch in der Schweiz?
Die Formel E in Malaysia
Die Formel E geht am kommenden Wochenende in die dritte Runde: Nach den Rennen in Peking und Putrajaya (Malaysia) steht nun Punta del Este (Uruguay) auf dem Programm. Es folgen 2015 Auftritte in Buenos Aires, Miami, Los Angeles, Monaco, Berlin und London. Die Auftritte der Elektro-Renner spalten die Fans – die einen finden das Konzept interessant, die anderen können mit den seltsam surrenden Autos nichts anfangen.
In der Schweiz sind Rundstreckenrennen seit der Tragödie von Le Mans 1955 verboten, dieses Verbot ist im Strassenverkehrsgesetz verankert. Letztmals vor drei Jahren ist über eine Aufweichung des Verbots diskutiert worden. Im Nationalrat (der grossen Kammer des Schweizer Parlaments) wurde das durchaus wohlwollend betrachtet, im Ständrat hingegen (der kleinen Kammer) wurden entsprechende Pläne abgewürgt.
An der Diskussionslage hat sich nichts geändert. Die Befürworter von Autorennen sprechen von der Magnetkraft von Sportveranstaltungen und vom Nutzen für Industrie und Forschung, Gegner verweisen auf die Umweltbelastung.
Die Formel E ist nun Anlass für einen frischen Ansatz, auch in der Schweiz: Der Westschweizer Nationalrat Fathi Derder hat eine Motion eingereicht (eine Motion ist ein parlamentarischer Vorstoss, dabei verlangt ein Parlamentsmitglied von der Regierung, dass diese eine Gesetzesänderung oder einen Bundesbeschluss ausarbeitet oder eine bestimmte Massnahme ergreift).
Derder fordert in seiner Motion gesetzliche Änderungen, um Rennen mit Elektrofahrzeugen in der Schweiz bewilligen zu können. Derder begründet seinen Antrag so: «Die Formel E trägt dazu bei, dass die Forschung auf diesem Gebiet gefördert wird. Sie stellt eine ausgezeichnete Möglichkeit dar, unsere Region und deren Innovationsfähigkeit zu präsentieren.» Der Politiker hebt hervor, dass man für solche Rennen keine entsprechenden Strecken bauen müsse, gefahren werde schliesslich auf Strassenkursen.
Da Umweltschutz-Bedenken bei Rennen mit Elektro-Rennern geringer sind, erachtet der Bundesrat eine Ausnahme des Rundstreckenrennverbots als gerechtfertigt. Der Bundesrat empfiehlt daher die Motion aus den Reihen der FDP zur Annahme – allerdings unter strengen Auflagen in Sachen Höchstgeschwindigkeit und Sicherheit.