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Nürburgring-Verkauf: Wer muss prüfen?

Von Vanessa Georgoulas
Nürburgring-Desaster: Ein Fall für die europäischen Gerichte?

Nürburgring-Desaster: Ein Fall für die europäischen Gerichte?

Die neuesten Querelen um den Nürburgring spielen den unterlegenen Bietern beim Ring-Verkauf in die Hände: Sie könnten gegen die Europäische Kommission klagen.

 Die neuesten Vorwürfe einiger unterlegenen Bieter beim Nürburgring-Verkauf (mehr dazu) haben es in sich: US-Finanzinvestor HIG Capital, das Technologieunternehmen Nexovation und der Verein «Ja zum Nürburgring» sind überzeugt, dass der Verkauf der altehrwürdigen Rennstrecke an den Düsseldorfer Autozulieferer Capricorn nicht europarechtskonform ablief.

Konkret kritisierten sie, dass durch die fehlende Transaktionssicherheit ein zentrales Zuschlagskriterium zu keinem Zeitpunkt des Verkaufsprozesses gegeben war. Dies ist angesichts der Tatsache, dass Capricorn-Chef Robertino Wild seine Anteile am Ring wegen Zahlungsunfähigkeit bei der zweiten Rate dem russischen Pharmamagnaten Viktor Charitonin abtreten musste, auch nachvollziehbar.

Dass Insolvenz-Sachwalter Jens Lieser, Sanierungsgeschäftsführer Thomas Schmidt und die mit der Organisation des Verkaufsprozesses organisierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG beim Weiterverkauft involviert waren, ist ein weiterer Vorwurf, den die früheren Bieter äussern. Sie führen an, dass damit ein unzulässiger Zweitverkauf vorliege.

Auch die Tatsache, dass die Kommission über beide Sachverhalte nicht korrekt informiert worden sei, wird angeführt. Wie die WirtschaftsWoche berichtet, sieht die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager aber dennoch keinen Anlass, den Fall neu aufzurollen.

Dies ist einem Schreiben zu entnehmen, das die Dänin dem rheinland-pfälzischen CDU-Europaabgeordneten Werner Langen zukommen liess. Darin erklärt Vestager, dass die Kommission für die Prüfung nicht zuständig sei und es nicht zur Aufgabe der Kommission gehöre, im Detail zu prüfen, ob ein Verkaufsprozess europarechtskonform ablief.

Nicht nur, dass die Wettbewerbskommissarin diese fragwürdige Definition des Aufgabenbereichs der Kommission nicht einmal ansatzweise mit einschlägigen Urteilen oder entsprechenden Rechtsnormen begründet, auch dass sie die Stundungsvereinbarung der Insolvenzverwalter mit Capricorn-Chef Robertino Wild erlaubte, der deshalb im Fokus der Staatsanwaltschaft Koblenz steht, könnte zum Problem für sie werden. Denn damit liefert sie den Beschwerdeführern immer mehr Argumente, die sie im Streitfall vor den europäischen Gerichten gegen die Kommission vorbringen könnten.

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