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Einigung in Schleiz – IDM 2017 startet Ende Juli

Von Esther Babel
IDM gastiert erneut in Schleiz

IDM gastiert erneut in Schleiz

Auch im bald zehnten Jahr ist der Rechtsstreit um den Lärmpegel rund um das Schleizer Dreieck nicht geklärt. Immerhin haben die Parteien miteinander geredet und ein Kompromiss ist in Sicht.

Bei dem seit dem Jahr 2007 schwelenden Rechtstreit um den Lärmpegel und die Anzahl der Veranstaltungen an der thüringischen Rennstrecke sind inzwischen juristische Grundkenntnisse empfehlenswert, um noch ansatzweise den Stand der Dinge zu verstehen. Am 30.08.2012 wurde vor Gericht zu Gunsten des Klägers Bernd Reisse entschieden, eine Berufung wurde nicht zugelassen. Das bedeutete, dass nach der damals aktuellen Ausführungen durch das Bundesimmissionsschutzgesetz nicht mehr gefahren werden durfte.

Allerdings stand damals die Feier zu «90 Jahre Schleizer Dreieck» ins Haus und der Kläger und die Betreibergesellschaft, an der unter anderem auch die Stadt Schleiz beteiligt ist, einigten sich auf einen Kompromiss, so dass eine bestimmte Anzahl von Veranstaltungen durchgezogen werden konnte. Ende 2014 hatte der Senat des Oberverwaltungsgerichts Gera dann doch eine Revision, also eine erneute Überprüfung des Urteils, zugelassen. Seit dem herrscht Stillstand. In den Jahren 2015 und 2016 fanden die Veranstaltungen immer mit einem stark gekürzten Zeitplan und einer bedrohlichen Rechtsunsicherheit statt. Aber sie fanden statt. Auch die IDM.

Jetzt gab es nach einem Bericht der Ostthüringischen Zeitung OTZ ein erneutes Treffen zwischen den Beteiligten. Der Kläger, unterstützt von einer Bürgerinitiative und die Schleizer Motorsport-Clubs MSC und AMC trafen sich Mitte Dezember zu augenscheinlich konstruktiven Gesprächen. Laut OTZ einigte man sich auf einen Acht-Punkte-Plan, der jährlich maximal zwölf Renn- und Trainingstage an höchstens vier Wochenenden mit Sperrung der gesamten Rennstrecke gestattet. Die Mittagspausen und die Zeiten auf der Rennstrecke sind darin genau festgelegt. Auch das nächtliche Halligalli rund um die Strecke wurde in überschaubare Bahnen gelenkt.

Gegenüber der OTZ äusserte sich auch der Kläger. «Wir werden den Vorschlag über meinen Anwalt an das Thüringer Oberverwaltungsgericht schicken und hoffen, dass das Landesverwaltungsamt daraufhin die Aufhebung seiner Berufung beantragt», ist dort zu lesen. «Denn man weiß ja nie, ob das Oberverwaltungsgericht in einem Urteil möglicherweise Rennsportveranstaltungen in Wohngebieten untersagt. Um dem Motorsport in Schleiz keinen Todesstoß zu versetzen, hatte die Bürgerinitiative die Vereine zu Gesprächen eingeladen.»

Einer der vier Termine ist für die IDM reserviert. Geplant ist das Rennen vom 28. bis 30. Juli 2017.

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