Yamaha Niken: Neigedreirad mit 847 ccm
An der Tokyo Motor Show präsentierte Yamaha das Neigedreirad Niken (japanisch für zwei Schwerter, in Anlehnung an die zwei Voderräder). Yamaha hat 2015 den Roller Tricity 125 auf den europäischen Markt gebracht. Er hat vorne zwei Räder, hinten eines, und neigt sich mit einem aufwändigen Neigemechanismus, der aus vier Teleskoprohren besteht, in die Kurven.
Nun präsentierte Yamaha den/das Niken. In der Pressemitteilung ist von einem «mehrrädrigen Fahrzeug mit Neigesystem (LMW, Leaning Multi Wheel), das von einem grossvolumigen, flüssigkeitsgekühlten Dreizylinder-Reihenmotor angetrieben wird», die Rede. Yamaha lässt also offen, ob mit dieser Technologie dereinst auch vierrädrige Fahrzeuge gebaut werden sollen, was es je nach landesspezifischer Führerscheinvorschrift ermöglichen würde, solche Neigefahrzeuge mit dem Autoführerschein zu fahren. Einen flüssigkeitsgekühlten Reihendreizylinder baut Yamaha seit 2013, nämlich den 850er der Yamaha MT-09.
Yamaha lässt uns weiter wissen: «Das Modell verfügt über LMW-Technologie, um die Auswirkungen sich ändernder Fahrbedingungen zu reduzieren und so in Kurven stets ein Gefühl der Stabilität zu vermitteln. Es liefert herausragende Leistung bei spritziger und sportlicher Fahrweise bei unterschiedlicher Fahrbahnbeschaffenheit und ermöglicht maximalen Fahrspass auf kurvenreichen Strassen. Das Design schöpft die Vorteile der beispiellosen Vorderradaufhängung voll aus, indem die beiden 15-Zoll-Vorderräder mit den Tandem Upside-down-Telegabeln und einem Parallelogramm-Hebelmechanismus kombiniert werden. So spiegelt sich die sportliche Performance auch im Aussehen wider und sorgt gleichzeitig für einen hochwertigen Qualitäts-Eindruck.»
Da wäre dann noch die Frage nach dem benötigten Führerschein. Wenn der Motor mehr oder minder ungedrosselt mit 115 PS eingebaut wird, brauchen Führerschein-Neulinge die Klasse A (Motorräder ohne Leistungsbeschränkung). Sollte die Spurweite der Vorderräder grösser sein als 460 mm – Yamaha verrät bislang dieses Mass nicht - dürfte dieses Fahrzeug z. B. in Deutschland auch mit einem Auto-Führerschein gefahren werden, der vor 2013 erworben wurde.