KTM: Pierer Mobility AG bestätigt Aktienrückkauf
Stefan Pierer, Vorstandsvorsitzender von KTM
Grundlage und Umfang. Der Vorstand der PIERER Mobility AG (bisher KTM Industries AG) hat gestützt auf den Beschluss der Hauptversammlung der PIERER Mobility AG vom 4. Oktober 2019 entschieden, ein Rückkaufprogramm zu lancieren und bis zu 7.404 % (entsprechend 20 % des Free Floats) des Grundkapitals von PIERER Mobility AG zurückzukaufen.
Das Grundkapital von PIERER Mobility AG ist aktuell eingeteilt in 22.538'674 nennwertlose Inhaberaktien. Basierend darauf umfasst der beschlossene Rückkauf eigener Inhaberaktien maximal 1.668'763 Inhaberaktien.
Das vorliegende Rückkaufprogramm ist von der Beachtung der Bestimmungen über die öffentlichen Kaufangebote gestützt auf das UEK-Rundschreiben Nr.1: Rückkaufprogramme vom 27. Juni 2013 (Stand am 1. Januar 2016) (UEK- Rundschreiben Nr. 1) im Meldeverfahren freigestellt.
Zweck. Die erworbenen Inhaberaktien können sowohl als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, zur Weiterveräusserung als auch zur Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung eigener Aktien verwendet werden.
Dauer. Der Rückkauf eigener Inhaberaktien wird am 22. Oktober 2019 aufgenommen und dauert bis längstens 21. Oktober 2021.
Die PIERER Mobility AG behält sich das Recht vor, das Rückkaufprogramm jederzeit zu beenden und hat zu keinem Zeitpunkt eine Verpflichtung, eigene Inhaberaktien zurückzukaufen.
Die PIERER Mobility AG wird je nach Marktgegebenheiten als Käuferin auftreten. Die im UEK-Rundschreiben Nr. 1 enthaltenen Bedingungen werden eingehalten.
Keine spezielle Handelslinie. Käufe im Rahmen des Rückkaufprogramms werden zum Marktpreis über die ordentliche Handelslinie realisiert. Für das Rückkaufprogramm wird keine spezielle Handelslinie eröffnet.
Das maximale tägliche Rückkaufvolumen gemäss Art. 123 Abs. 1 lit. c FinfraV ist auf der Webseite von PIERER Mobility AG unter der folgenden Adresse ersichtlich: https://www.ktm-industries.com/investor-relations/aktie/
Ab dem 25. Oktober 2019 lautet die neue Webseite www.pierermobility.com bzw. werden Zugriffe auf die Webseite der KTM Industries AG automatisch auf die neue Webadresse https://www.pierermobility.com/investor-relations/aktie/ umgeleitet.
Die Bank Vontobel AG wurde von PIERER Mobility AG beauftragt, diesen Aktienrückkauf durchzuführen.
Delegationsvereinbarung. Zwischen der PIERER Mobility AG und Bank Vontobel AG besteht gemäss Art. 124 Abs. 2 lit. a und Abs. 3 FinfraV eine Delegationsvereinbarung, wonach die Bank Vontobel AG unter Einhaltung von festgelegten Parametern unabhängig Rückkäufe tätigt. PIERER Mobility AG hat das Recht, diese Delegationsvereinbarung ohne Angabe von Gründen jederzeit aufzuheben respektive gemäss Art. 124 Abs. 3 FinfraV abzuändern.
Die PIERER Mobility AG wird auf ihrer Webseite laufend über die im Rahmen des Rückkaufprogramms getätigten Rückkäufe informieren https://www.ktm- industries.com/investor-relations/aktie/
Ab dem 25. Oktober 2019 lautet die neue Webseite www.pierermobility.com bzw. werden Zugriffe auf die Webseite der KTM Industries AG automatisch auf die neue Webadresse https://www.pierermobility.com/investor-relations/aktie/ umgeleitet.
Eigenbestand. Per 22. Oktober 2019 hielt PIERER Mobility AG weder direkt und noch indirekt eigene Inhaberaktien.
Massgebliche Aktionäre: Nach Kenntnisstand von PIERER Mobility AG und gemäss den Offenlegungsmeldungen der jeweiligen Aktionäre und Aktionärsgruppen halten die folgenden Aktionäre resp. Aktionärsgruppen Beteiligungen von 3 % oder mehr der Stimmen und des Kapitals von PIERER Mobility AG (im Sinne von Art. 120 FinfraG):
Direkter Aktiona¨r: Pierer Industrie AG, Wels. Anzahl der Inhaber-Aktien: 141'943'660. In % der Stimmen und des Kapitals: 62,98 %.
O¨sterreich. Wirtschaftlich berechtigte Personen: Stefan Pierer, Wels, O¨sterreich.
Gema¨ss Kenntnisstand der PIERER Mobility AG ist nicht ausgeschlossen, dass dieser Aktiona¨r beabsichtigt, Inhaberaktien im Rahmen des Ru¨ckkaufprogramms anzudienen.
Im Sinne der geltenden Bestimmungen besta¨tigt PIERER Mobility AG, dass sie u¨ber keine nicht-o¨ffentlichen Informationen verfu¨gt, die die Entscheidung der Aktiona¨re massgeblich beeinflussen ko¨nnten.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Schweizerisches Recht / Stadt Zu¨rich, Zu¨rich 1.