Beschwerde gegen Tiroler Motorradfahrverbot abgelehnt
Motorrad-Fahrverbote in Tirol: Gilt nur von 10. Juni bis 31. Oktober und ist darum kein generelles Nutzungsverbot
Die Beschwerde führende Facebook-Gruppe hat das Antwortschreiben der Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU auf ihrer Facebook-Seite veröffentlicht.
Gemäss der Leiterin der Referats Industrieller Wandel und moderne Wertschöpfungsketten, Automobil- und Mobilitätsindustrien, der Polin Joanna Szychowska, konnte kein Verstoss gegen EU-Recht nachgewiesen werden.
Zwar dürften EU-Staaten den Betrieb von Motorrädern, welche die EU-Typgenehmigungen einhalten, nicht beschränken oder untersagen. Der maximale Geräuschpegel überschreite jedoch nicht 80 dB. Da weiter oben im Schreiben erwähnt ist, dass das Fahrverbot für Motorräder mit einem Standgeräusch von mehr als 95 dB gilt, sind wird jetzt nicht sicher, ob die Referentin oder ihre Beamten wirklich verstanden haben, um was es geht.
Weiter wird ausgeführt, ein generelles Nutzungsverbot für die betreffenden Motorräder liege nicht vor, es betreffe ja nur den Zeitraum vom 10. Juni bis 31. Oktober und nur einige spezifische Strecken in Tirol, weshalb so ein Fahrverbot im Interesse des Gesundheitsschutzes möglich sei. Damit ist die Angelegenheit für die EU-Kommission erledigt, ausser es werden innerhalb von vier Wochen neue Informationen eingereicht, die einen Verstoss gegen EU-Recht belegen könnten.
Die Grünen-Politikerin Ingrid Felipe, Landeshauptmann-Stellvertreterin und in der Tiroler Landesregierung für Umweltschutz und Verkehrspolitik zuständig, nahm den Entscheid mit Genugtuung zur Kenntnis und kündigte an, den in Österreich erstmalig von Tirol eingeschlagenen Weg zur Reduktion von Motorradlärm konsequent fortzusetzen.
Man braucht kein Prophet zu sein, um vorherzusagen, dass das Beispiel überall auf der Welt Nachahmer finden wird, wo rot-grüne Politiker in entsprechenden Machtpositionen sind.