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Schweizer Rasergesetz: Hardliner geben nicht auf

Von Rolf Lüthi
Die grünen Law-and-Order-Extremisten blockieren die überfällige Revision des Schweizer Rasergesetzes

Die grünen Law-and-Order-Extremisten blockieren die überfällige Revision des Schweizer Rasergesetzes

Schon seit dem Herbst 2021 ist klar, dass das Parlament nach nur acht Jahren die überrissenen Strafen für so genannte Raser korrigiert werden. Doch die grüne Law-and-Order-Abteilung gibt nicht auf.

Nach den Nationalrat (grosse Kammer, Volksvertretung) hat m 31. Mai auch der Ständerat (kleine Kammer, Vertretung der Kantone) beschlossen, die drakonischen Strafen abzumildern, damit der Grundsatz der Verhältnismässigkeit wieder eingehalten wird.

In der Schweiz gilt als Raser, wer in einer 30er Zone 70 km/h fährt, bei Tempo 50 mit 100 km/h daherkommt, ausserorts 140 km/h schnell ist und auf der Autobahn 200 km/h drauf hat – oder mehr. Letzteres machen geübte deutsche Fahrer straflos jeden Tag, in der Schweiz wird solches mit mindestens zwei Jahren Führerscheinentzug und mindestens einem Jahr Gefängnis bedingt bestraft. Dazu kommen happige Bussen und Verfahrenskosten, was sich in der Regel zu einem fünfstelligen Betrag addiert.

Diese Strafen, die das Prinzip der Verhältnismässigkeit völlig ausser Acht lassen, sollen nun nach unten korrigiert werden. Das ist in der Schweiz wohl noch nicht oft vorgekommen, dass ein neues Gesetz nach weniger als zehn Jahren der Realität angepasst werden musste. Wer die Einführung des Rasergesetzes mitverfolgte, erinnert sich: Damals machten die staatlichen Medien (Radio und Fernsehen) und die damals noch bedeutendere Boulevardzeitung «Blick» gehörig Druck auf das Parlament.

Zum Thema der Verhältnismässigkeit sei als Beispiel erwähnt, dass in der Schweiz die Mindeststrafe für schwere Körperverletzung bei sechs Monaten Freiheitsstrafe liegt, wobei diese Haftstrafe für Ersttäter bei günstiger Prognose zudem bedingt ausgesprochen wird.

Nun hat das Parlament beschlossen, die Mindestdauer der Führerscheinentzugs auf ein Jahr zu senken und die Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis ganz abzuschaffen. Damit sollten unvernünftige Schnellfahrer nicht ohne Strafe davonkommen. Das Parlament wollte jedoch den Ermessensspielraum der Richter erweitern. Nur einen Tag später hat jedoch die Stiftung Road Cross, welche 2012 als treibende Kraft die Rasergesetze durchs Parlament peitschte, das Referendum angekündigt.

In der Schweiz kann jedermann gegen ein vom Parlament beschlossenes Gesetz das Referendum ergreifen und eine Volksabstimmung erzwingen. Dazu müssen innerhalb von 100 Tagen 50.000 Unterschriften gesammelt werden. Das dürfte für die Stiftung Road Cross gut machbar sein, zumal auch die Sozialdemokraten und die Grünen gegen diese Wiedereinführung der Verhältnismässigkeit sind. Kommt das Referendum zustande, wovon auszugehen ist, wird der folgende politische Prozess etwa zwei Jahre dauern, bis das Gesetz dem Schweizer Volk zur Abstimmung vorgelegt wird. Bis dahin bleibt die Reform blockiert.

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