130.000 KTM auf Lager – was geschieht mit ihnen?
Viele KTM-Händler haben den Schauraum voll
Die Rabattschlachten haben längst begonnen, KTM und seine Händler sind einem enormen Preisdruck ausgesetzt. Schon seit September dieses Jahres offeriert KTM großzügige Rabatte, in Deutschland in der Höhe der Mehrwertsteuer von 19 Prozent. Spätestens mit dem gerichtlichen Sanierungsantrag vom 29. November 2024 geriet das Preisgefüge ins Rutschen.
Das nutzen nicht nur Schnäppchenjäger aus, indem sie Händler nach großzügigen bis ruinösen Preisnachlässen auf Neumaschinen fragen. Auch solvente KTM-Händler setzen ihrerseits das Werk unter Druck, indem sie dem Hersteller die Abnahme von Lagermaschinen anbieten – zu Sonderpreisen. Diese Preisnachlässe werden wiederum an Schnäppchenjäger weitergegeben, wodurch die Endkundenpreise weiter erodieren.
Ein zusätzliches Problem stellt sich in Form von fabrikneuen Lagermaschinen aus der gesamten Modellpalette, meist Jahrgang 2023 oder älter, welche noch nach Abgasnorm Euro5 homologiert sind. Diese können ab 1. Januar 2025 in der EU nicht mehr zugelassen werden – theoretisch. In der Praxis kann der Hersteller eine Ausnahmegenehmigung für sogenannte «auslaufende Serien» beantragen, wodurch diese noch bis Ende 2026 für den Straßenverkehr zugelassen werden können. Diese Ausnahme regelt jedes Land eigenständig. Gewährt wird sie in einer Größenordnung von 10 Prozent des zu erwartenden Verkaufsvolumens des entsprechenden Modells. Diese Ausnahmeregelung nahm damals MV Agusta bei der Einführung von Euro5 im Jahr 2021 in Anspruch.
Sollten bei bestimmten Modellen mehr als diese 10 Prozent des Jahresbedarfs noch nicht nach Euro5+ homologiert sein, bleibt nur die sogenannte Tageszulassung. Der Händler oder das Werk muss das Neumotorrad noch in diesem Jahr nach Euro5 für einen Tag anmelden. Das verursacht pro Motorrad Kosten in der Höhe von rund 150 € und zieht eine Entwertung des Bikes nach sich, weil es sich dann um ein fabrikneues Gebrauchtmotorrad handelt, das aber auch nach dem 1. Januar 2025 erneut für den Straßenverkehr zugelassen werden kann.
Anders ist die rechtliche Lage in der Schweiz, dort gilt das Importdatum: Alle Motorräder, die bis zum 31. Dezember 2024 in die Schweiz importiert sind, können jederzeit, auch noch nach Jahren, mit Euro5 für den Straßenverkehr zugelassen werden.
Rückblickend ist man immer gescheiter: Obwohl KTM samt den Schwestermarken Husqvarna, GASGAS und MV Agusta im Jahr 2023 mit gut 381.000 verkauften Motorrädern einen Rekord vermelden konnte, wurden im Vorjahr sogar noch mehr Motorräder produziert. Anders lassen sich Lagerbestände von 2023er-Modellen nicht erklären.
Als im ersten Quartal 2024 der Einbruch kam, vor allem in den USA und Asien, war die Produktion für einen weiteren Verkaufsrekord 2024 bereits aufgegleist. Nun sitzt nicht nur das Werk auf einem Kosten verursachenden Lagerbestand, auch bei den Händlern stehen unverkaufte Motorräder. Diese stehen dort nicht in Kommission. In Kommission bedeutet: Das Werk stellt dem Händler das Motorrad in den Schauraum, bezahlen muss er es, wenn es verkauft ist. Das macht KTM nicht, sondern liefert die Motorräder mit Zahlungszielen. Diese Fristen wurden nun teilweise verlängert. Dennoch muss man kein Prophet zu sein, um vorherzusagen, dass auch Händler in finanzielle Schwierigkeiten geraten werden, weil sie dem Werk Motorräder bezahlen müssen, die sie wegen Marktsättigung und Rezession in vielen Ländern nur schwer (oder eben mit Preisnachlässen) verkaufen können.