Urteil: Keine Alpinestars-Tech-Air in Deutschland
Marc Márquez mit einer Airbag-Lederkombi von Alpinestars
Seit 2015 streiten sich Dainese und Alpinestars vor Gericht um Patente von Airbag-Protektoren in Motorradbekleidung. Dainese bezichtigte Alpinastars der Verletzung von drei Patenten.
Am vergangenen 7. Februar hat das Landesgericht München ein weiteres Urteil in diesem Rechtsstreit gesprochen. Demnach verletzt Alpinestars mit den Airbagwesten Tech-Air das Patent mit der Nummer EP 2 412 257 B1 von Dainese respektive deren Produkt D-Air. Alpinestars darf deshalb diese Airbagwesten in Deutschland nicht mehr verkaufen und muss die Westen, die sich noch bei Händlern befinden, zurücknehmen. Dazu kann Dainese Schadenersatz rückwirkend ab dem 1. Juli 2015 geltend machen.
Damit ist dieser Rechtsstreit nicht abgeschlossen. Am deutschen Bundesgerichtshof ist eine Klage von Alpinestars hängig, welche die Gültigkeit ebendieses Patentes (EP 2 412 257 B1) anficht. Auch in Italien, England und Frankreich klagt Dainese in der gleichen Sache gegen Alpinestars, Urteile stehen noch aus.
Airbag-Lederkombis sind in den drei Motorrad-Grand-Prix-Kategorien seit Anfang 2018 obligatorisch. Neben vielen anderen fährt MotoGP-Weltmeister Marc Marquez mit einer Airbag-Lederkombi von Alpinestars.