Motocross-WM Frauenfeld: Gegner verliert vor Gericht
Das Thurgauer Verwaltungsgericht entschied, auf die Beschwerde eines einzelnen Anwohners nicht einzutreten. Das Wohnhaus des betreffenden Anwohners befindet sich etwa 300 m von der Piste entfernt, dazwischen befinden sich mehrere Häuser, eine Kantonsstrasse und die Bahnlinie Zürich – Frauenfeld.
Mit seiner Klage wollte der betreffende Anwohner erreichen, dass die Bewilligung des MXGP Switzerland, die der Kanton Thurgau am 15. Februar dieses Jahres erteilt hatte, wegen Verfahrensmängeln aufgehoben werde. Der Kläger machte unter anderem geltend, die Bewilligung zuständiger Amtsstellen des Kantons Thurgau würden gegen geltendes Recht verstossen, weil vom Veranstalter weder eine Baubewilligung für die temporär errichteten Sprünge und Tribünen noch eine Umweltverträglichkeitsprüfung eingefordert wurde.
Das Gericht folgte der Argumentation der Thurgauer Behörden, dass solcherlei Bewilligungen erst für die Veranstaltung von 2019 erforderlich seien, weil der Veranstalter, die MXGP Suisse AG, auf kommendes Jahr beantragt, die benutzte Landfläche in eine Sportzone umzuwidmen, um darauf eine dauerhafte Infrastruktur errichten zu können. Diese müsste dann nicht jedes Jahr neu erstellt und nach der Veranstaltung wieder abgebrochen werden.
Ganz ungeschoren kam aber auch die MXGP Suisse AG nicht davon: Weil sie dem Beschwerdeführer im Falle einer Annahme seiner Beschwerde mit einer Schadenersatzklage in der Höhe von 800.000 Franken gedroht hatte, wurden die Verfahrenskosten von 5000 Franken je zur Hälfte dem Kläger und der MXGP Suisse AG auferlegt. Eine Prozessentschädigung erhält keine der beiden Parteien.
Die Schweizer Demokratie und ihre Rechtsprechung funktioniert.
Unter dem Strich haben sich Sachlichkeit und gesunder Menschenverstand gegen die ideologische Verhinderungspolitik sturer Betonköpfe durchgesetzt – vorläufig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; es kann innerhalb von 30 Tagen beim Bundesgericht angefochten werden.