Ex-Renault-CEO Ghosn: Flucht im Kontrabass-Koffer?
Carlos Ghosn
Carlos Ghosn befindet sich nicht mehr in Japan. Der wegen Wirtschaftsvergehen in Japan angeklagte und unter Hausarrest gestellte 65-Jährige ist nun im Libanon, wie er in einer kurzen Mitteilung bestätigte. Und er stellte auch gleich klar: «Ich bin nicht vor der Justiz geflohen – ich bin Ungerechtigkeit und politischer Verfolgung entkommen.» Nun könne er endlich frei mit den Medien kommunizieren, fügte Ghosn an, und kündigte an, am 8. Januar erstmals öffentlich zu sprechen.
Über die Umstände seiner Ausreise kursieren seitdem wilde Gerüchte, wonach der frühere Spitzenmanager in einem Kontrabass-Koffer aus dem Land geflohen sein soll. Gattin Carole Ghosn dementierte diese Berichte. Wie der libanesische TV-Sender MTV berichtet, reiste der frühere Spitzenmanager im Privatflugzeug über Istanbul in den Libanon ein. Das dortige Aussenministerium betonte, dass er legal ins Land gereist sei.
Ein Auslieferungsabkommen mit Japan existiert nicht, deshalb darf sich Ghosn im Libanon sicher fühlen. Entsprechend unwahrscheinlich ist sein Erscheinen zum Prozess in Japan, der in diesem Frühjahr über die Bühne gehen soll. Wie die Kollegen der AFP berichten, ist Ghosn mit einem zweiten französischen Pass gereist, nachdem ihm bereits zuvor ein brasilianischer, französischer und libanesischer Pass abgenommen worden waren.
Ghosn kam Anfang März 2019 nach mehr als drei Monaten Haft in Tokio auf Kaution frei. Die Höhe der Kaution betrug eine Milliarde Yen (rund 8 Millionen Euro). Er durfte das Land nicht verlassen und hatte die Bedingung akzeptiert, dass am Eingang zu seinem Haus Überwachungskameras installiert wurden.
Es ist davon die Rede, dass der langjährige Renault-CEO Ghosn mit Firmengeld in verschiedenen Städten Luxuswohnungen gekauft haben soll, in Rio und Paris, in Amsterdam und Beirut. Verdächtig scheint auch ein 1,7-Millionen-Dollar-Beratervertrag für Ghosns Schwester. Es wird sogar behauptet, Ghosn habe sich seine Scheidung von der Firma finanzieren lassen.
Es gibt Hinweise auf fragwürdige Geschäftspraktiken, dies mit Investoren aus Indien, dem Mittleren Osten und Lateinamerika. Es geht unter anderem um angebliche Zahlungen an den saudi-arabischen Geschäftsmann Khaled al-Juffali, deren Hintergründe unklar sind. Wie bei allen anderen Vorwürfen gilt auch hier die Unschuldsvermutung.