IDM in Schleiz: Noch ist nichts entschieden
Gibt es ein Rennen in Schleiz oder nicht
Die Internetseiten von MDR, Ostthüringische Zeitung oder Mitteldeutsche Zeitung glänzen mit den Überschriften wie z.B. Rennen in Schleiz für August geplant. Fakt ist allerdings, dass bis jetzt noch gar nichts sicher ist. Nach der aktuellen Rechtslage wären derzeit Rennen im Jahr 2015 theoretisch möglich. Zur praktischen Umsetzung fehlt es noch ein Stück. Auch für die IDM heisst es abwarten.
Bei dem seit dem Jahr 2007 schwelenden Rechtstreit um den Lärmpegel und die Anzahl der Veranstaltungen an der thüringischen Rennstrecke sind inzwischen juristische Grundkenntnisse empfehlenswert, um noch ansatzweise den Stand der Dinge zu verstehen.
Am 30.08.2012 wurde vor Gericht zu Gunsten des Klägers entschieden, eine Berufung wurde nicht zugelassen. Das bedeutete, dass nach der damals aktuellen Ausführungen durch das Bundesimmissionsschutzgesetz nicht mehr gefahren werden durfte. Allerdings stand damals die Feier zu «90 Jahre Schleizer Dreieck» ins Haus und der Kläger und die Betreibergesellschaft, an der unter anderem auch die Stadt Schleiz beteiligt ist, einigten sich auf einen Kompromiss, so dass ein bestimmte Anzahl von Veranstaltungen durchgezogen werden konnte.
Dieser Burgfrieden lief laut eines Mitglieds der Betreibergesellschaft im November 2014 aus. Auf die Nachfrage von damals, wie es jetzt weitergeht, hat der Senat des Oberverwaltungsgerichts Gera nun doch eine Revision, also eine erneute Überprüfung des Urteils, zugelassen. Da es bis dahin keinerlei Rechtssicherheit gab, nach welcher Regelung durch die Bundesimmissionsschutzverordnung denn nun gefahren werden solle, sagte man alle Rennen für 2015 ab.
Da nun zwar klar ist, dass der Rechtsstreit weiter geht, man aber noch nicht genau weiss, wann und wie, kann man eben nicht mal schnell ein paar Veranstaltungen aus dem Boden stampfen. Bis zur Sommerpause dürften die Termine vor dem Oberlandesgericht in Weimar bereits ausgebucht sein. Sicher wissen tut man es nicht. Ausserdem besteht die Möglichkeit, dass der Fall zurück an das Landgericht in Gera geht. Viele Stolperfallen, die es vor einer Entscheidung zu sondieren gilt.
Das geschieht am Donnerstag den 26. Februar ab 18 Uhr. Denn dann treffen sich die Mitglieder der Betreibergesellschaft. Sobald diese zu einem Ergebnis gelangt sind, wird dies den betreffenden Veranstaltern, im Falle der IDM dem AMC, mitgeteilt. Die können sich dann überlegen, ob sie sich dazu entscheiden, ein Rennen an den Start zu bringen.