Formel 1: Max Verstappen – alles für die Katz

Ausflüge in der Coronakrise: Was ist noch erlaubt?

Von Otto Zuber
Ausflüge in der Coronakrise: Was ist noch erlaubt?

Ausflüge in der Coronakrise: Was ist noch erlaubt?

Ostern steht vor der Tür, das Wetter wird besser und die Menschen zieht es bei wärmeren Temperaturen nach draußen. In Zeiten der Coronakrise soll man aber genau das vermeiden.

Zum Schutz des Gemeinwohls sollen alle Menschen nach Möglichkeit zuhause bleiben und Fahrten auf das Notwendigste beschränken. Trotzdem: Mit Beginn des Frühlings dürfte der Wunsch nach Ausflügen ins Grüne und Spritztouren mit dem Motorrad oder dem Cabrio deutlich zunehmen. Der ADAC klärt auf, was in Deutschland jetzt noch erlaubt ist.

Entscheidend ist. in welchem Bundesland man sich befindet. Während Bayern oder Berlin als Bundesländer mit Ausgangsbeschränkungen einer Vergnügungstour den Riegel vorgeschoben haben, ist eine Ausfahrt in Bundesländern, in denen lediglich ein Kontaktverbot gilt, noch erlaubt.

Bundesländer, in denen strenge Ausgangsbeschränkungen gelten, sind Bayern, das Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Berlin. Hier muss zum Verlassen der Wohnung immer ein wichtiger Grund vorliegen.

Der Kontakt zu bestimmten Personengruppen ist zusätzlich beschränkt. Bei Kontrollen muss ein wichtiger Grund glaubhaft gemacht werden. In den anderen Bundesländern herrscht Kontaktverbot. Das bedeutet, dass der Kontakt nur zu bestimmten Personen zulässig ist und ein vorgegebener Abstand zu anderen Personen eingehalten werden muss.

Laut ADAC wären die strengeren Beschränkungen jedoch in allen Bundesländern sinnvoll. Bewegung an der frischen Luft ist zwar wichtig, dies sollte aber möglichst im näheren Wohnumfeld stattfinden. Entscheidend ist der Mindestabstand zwischen Personen von zwei Metern - und der kann gerade an beliebten Ausflugszielen oft nicht eingehalten werden. Deshalb rät der ADAC zum jetzigen Zeitpunkt von solchen Ausflügen dringend ab.

Doch nicht alles ist in Corona-Zeiten verboten: Sport, Spazierengehen und Bewegung an der frischen Luft sind in jedem Bundesland gestattet. In den meisten Bundesländern darf man allein, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts an die frische Luft - nach Möglichkeit aber nur in der unmittelbaren näheren Umgebung und unter Beachtung des Mindestabstands.


Diesen Artikel teilen auf...

Mehr über...

Schon gesehen?

Siehe auch

Kommentare

Direkter & zugänglicher: Einladung von SPEEDWEEK.com

Von Ivo Schützbach
Über die Jahre ist eine umfangreiche und diskussionsfreudige Community auf SPEEDWEEK.com entstanden. Das soll auch in Zukunft so sein, nur verlagern wir den Schauplatz.
» weiterlesen
 

TV-Programm

  • Do. 21.11., 21:50, Motorvision TV
    Top Speed Classic
  • Do. 21.11., 22:15, Motorvision TV
    Rolex Monterey Motorsports Reunion
  • Do. 21.11., 23:10, SPORT1+
    Motorsport - Historic & Individual Motorsports Events
  • Do. 21.11., 23:30, Motorvision TV
    Classic Races
  • Do. 21.11., 23:35, SPORT1+
    Motorsport - Historic & Individual Motorsports Events
  • Do. 21.11., 23:45, Hamburg 1
    car port
  • Fr. 22.11., 03:20, ORF 1
    Formel 1: Großer Preis von Las Vegas
  • Fr. 22.11., 03:40, Motorvision TV
    Tuning - Tiefer geht's nicht!
  • Fr. 22.11., 03:45, Hamburg 1
    car port
  • Fr. 22.11., 04:00, SPORT1+
    Motorsport: European Le Mans Series
» zum TV-Programm
6.762 20111003 C2111212015 | 5