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Deutschland: Höhere Strafen für Schnellfahrer

Von Rolf Lüthi
Anpassung bedeutet Verschärfung: Ab 28. April gelten in Deutschland strengere Strafen für Verkehrssünder

Anpassung bedeutet Verschärfung: Ab 28. April gelten in Deutschland strengere Strafen für Verkehrssünder

Am 28. April tritt in Deutschland ein angepasster Busgeldkatalog in Kraft. Schnellfahrer werden kräftiger zur Kasse gebeten. Ab 26 km/h ausserorts und 21 km/h innerorts ist man Fussgänger.

Begründet wird diese Anpassung – also Verschärfung – der Strafmasse mit der Verkehrssicherheit.

Sanktionen ausserhalb geschlossener Ortschaften
• bis 10 km/h: 20 Euro (bislang 10 Euro)
• 11 bis 15 km/h: 40 Euro (bislang 20 Euro)
• 16 bis 20 km/h: 60 Euro (bislang 30 Euro), 1 Punkt
• 21 bis 25 km/h: 70 Euro, 1 Punkt
• 26 bis 30 km/h: 80 Euro, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot
• 31 bis 40 km/h: 120 Euro, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot
• 41 bis 50 Euro: 160 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
• 51 bis 60 km/h: 240 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
• 61 bis 70 km/h: 440 Euro, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
• über 70 km/h: 600 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Bislang musste der Führerschein nach der zweiten Übertretung innerhalb eines Jahres um mehr als 26 km/h abgegeben werden, neu wird der Führerschein schon nach einer einmaligen Geschwindigkeitsübertretung um 26 km/h oder mehr entzogen.

Sanktionen innerhalb geschlossener Ortschaften
• bis 10 km/: 30 Euro (bislang 15 Euro)
• 11 bis 15 km/h: 50 Euro (bislang 25 Euro)
• 16 bis 20 km/h: 70 Euro (bislang 35 Euro)
• 21 bis 25 km/h: 80 Euro, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot
• 26 bis 30 km/h: 100 Euro, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot
• 31 bis 40 km/h: 160 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
• 41 bis 50 km/h: 200 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
• 51 bis 60 km/h: 280 Euro, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
• 61 bis 70 km/h: 480 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
• über 70 km/h: 680 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Bislang musste der Führerschein nach der zweiten Übertretung innerhalb eines Jahres um mehr als 26 km/h abgegeben werden. Wer nun mit 21 km/h oder mehr geblitzt wird, geht mindestens einen Monat zu Fuss, auch wenn der Fahrer ein Ersttäter ist.

Weitere Neuerungen: verursachen von unnötigem Lärm 80 Euro (bisher 10), Parken auf dem Gehweg 55 Euro, bei Behinderung 70 Euro. Radfahrer dürfen nur mit einem seitlichen Abstand von mindestens 2 m überholt werden. Die Verwendung von Apps auf Smartphones und Navigationsgeräten, die vor Radarkontrollen warnen, ist künftig verboten und wird mit einer Busse von 75 Euro und einem Punkt geahndet.

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