Bundesrat macht Stimmung gegen Motorradfahrer
Auf eine gemeinsame Initiative von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg befasste sich der Bundesrat – bestehend aus 69 Mitgliedern der jeweiligen Landesregierungen - mit Motorradlärm. In seiner Sitzung vom 15. Mai sprach sich der Bundesrat dafür aus, die zulässigen Geräuschemissionen aller neu zugelassenen Motorräder auf maximal 80 dB(A) zu begrenzen. Die Bundesregierung solle sich bei der EU-Kommission entsprechend dafür einsetzen.
Außerdem hält der Bundesrat härtere Strafen für das Tunen von Motorrädern erforderlich, wenn es eine erhebliche Lärmsteigerung zur Folge hat. Das so genannte Sound-Design, vom Fahrer einstellbare Klappen und dergleichen, welche die Geräuschemissionen beeinflussen, sollen verboten werden.
Darüber hinaus fordern die Länder das Recht für Polizisten, Fahrzeuge bei gravierenden Lärmüberschreitungen sofort sicherzustellen oder an Ort und Stelle zu beschlagnahmen.
Weiter müsse eine Lösung dafür gefunden werden, dass Raser häufig einer Strafe entgingen, weil sie aufgrund der Helmpflicht und fehlenden Frontkennzeichens am Motorrad nicht erkannt würden.
Auch bei der Haftung macht der Bundesrat Änderungen geltend, um die Halter eines Motorrads zumindest für die Kosten der Erstellung eines Bußgeldbescheids belangen zu können.
Ebenso sprach sich der Bundesrat für Gesetzesänderungen aus, die es ermöglichen, aus Lärmschutzgründen Verkehrsverbote für Motorräder an Sonn- und Feiertagen zu erlassen. Motorräder mit alternativen Antriebstechniken sollten davon ausgenommen werden. Überhaupt solle die Bundesregierung den Umstieg auf nachhaltige und lärmarme Mobilität mit alternativen Antriebstechniken verstärkt unterstützen.
Dazu solle die Bundesregierung, Initiativen wie «Silent Rider» unterstützen. Dabei handelt es sich um einen Verein, der sich gegen Motorradlärm engagiert. Mitglieder des Vereins sind Kommunen und Interessengemeinschaften.
Die Bundesregierung entscheidet nun, ob und wann sie die Anregung des Bundesrates umsetzen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht, doch einfach als schöngeistige Anregung kann man die Forderung des Bundesrates an die Bundesregierung auf keinen Fall abtun.
Trotz allem ist der Erlass von Abgas- und Lärmnormen in der Kompetenz der EU. Derzeit gilt für neue Motorrad-Typengenehmigungen Euro 5. EU-Mitgliedstaaten können nicht autonom andere Normen einführen.