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Die Grünen: Positionspapier zum Motorradlärm

Von Rolf Lüthi
Zumindest während der Sommermonate on den nächsten Jahren ein Medien-Dauerbrenner: Motorradlärm

Zumindest während der Sommermonate on den nächsten Jahren ein Medien-Dauerbrenner: Motorradlärm

Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat in einem Positionspapier Stellung bezogen und Massnahmen vorgeschlagen, um Motorradlärm einzudämmen. Das Thema wird im Sommer zum Dauerbrenner.

Dass die Legende von den paar wenigen Lärmrowdies, die den Ruf der vielen korrekten Motorradfahrer ruinieren, im heutigen Kontext völliger Unsinn ist, haben auch die Grünen erkannt. Die Grünen kritisieren in ihrem Positionspapier die Motorradhersteller, die in den vergangenen Jahren unter Einhaltung der geltenden Lärmgrenzwerte immer lautere Motorräder verkauften, indem sie gesetzliche Schlupflöcher und technische Möglichkeiten nutzten.

In ihrem Positionspapier schreiben die Grünen: «Motorradhersteller haben darum mittlerweile viele verschiedene, teils elektronisch gesteuerte Bauelemente entwickelt, mittels derer Motorräder - unter Einhaltung der gesetzlich geltenden Grenzwerte auf dem Prüfstand – auf der Straße dennoch sehr laut unterwegs sein können. Dieses Prinzip ist bereits vom Abgasskandal bekannt. Ebenfalls erhältlich ist diverses Zubehör, das, teils legal, teils illegal, den Lärm potenziert.»

Man kann sich nun über die Grünen lustig machen und sie schulmeisterlich belehren, dass Lärmgrenzwerte nicht auf dem Prüfstand, sondern in Vorbeifahrtsmessungen überprüft werden. Das ändert nichts daran, dass die Motorradszene ein Problem hat mit legalen Maschinen der neueren Jahrgänge, die im praktischen Fahrbetrieb klar lauter sind Motorräder, die vor 20 Jahren verkauft wurden.

Die Grünen haben sechs Punkte aufgelistet, «um unnötigen Motorradlärm wirksam einzudämmen»:

1.Rücksichtnahme fördern: durch Kampagnen, Kooperation und Maßnahmen wie Lärmdis-playsdas Bewusstsein für das eigene Störpotential schärfen.

2.Typzulassung reformieren: in der neuen Zulassungsnorm einen verbindlichen, maximalen Grenzwertvon 80dB, der für alle Betriebszustände gilt, einführen. Der Einsatz von Technik, die die Emissionen erhöht und Testzyklen erkennt, muss wirksamer bekämpft werden.

3.Straßenverkehrsrechtanpassen:Kriterien für „unnötigen Lärm“ klarer definieren, beschlossene Bußgelderhöhungen umsetzen, effektivere Kontrollen ermöglichen.

4.Verantwortlichkeit gewährleisten: praktikable Lösungen suchen, damit im Falle von Verstößen durch Motorradfahrer*innen eindeutige Verantwortlichkeiten gegeben sind.

5.Lärmschutz verbessern: Richtlinien für Lärmschutz anpassen, damit auch bei Belastungen durch Motorradlärm Schutzmaßnahmen ergriffen werden können.

6.Umsteuern auf die Zukunft: Anreize zum Umstieg auf Elektro-Motorräder schaffen.

Hört sich vernünftig an, doch 80 dB für alle Betriebszustände heisst, dass bei derzeitigem Stand der Technik in etwa die obere Hälfte des Drehzahlbereichs gestrichen ist.

Die letzte Verschärfung der Lärmnorm erfolgte auf 2016 (Euro 4), die nächste Verschärfung in der EU ist auf 2024 geplant. Euro 5, eingeführt auf 2020/2021, betrifft nur die Abgasemissionen. Mit der neuen Norm sollen ab 2024 Lärmtricksereien mit technischen oder elektronischen Bauteilen nicht mehr möglich sein, ebenso soll der Lärm in der Prüfanordnung über einen breiteren Bereich gemessen werden. Die genaue Ausgestaltung ist noch nicht bekannt.

Ob sich dieser Fahrplan halten lässt, ist ungewiss. Selbst im bislang lärmtoleranten Italien wurden vereinzelt Vorschriften zur Eindämmung des Motorradverkehrs erlassen (SPEEDWEEK berichtete).

In vier Jahren sollen dank der neuen Lärmnorm leisere Motorräder auf den Markt kommen. Bis sich die leiseren Motorräder durch sinkende Schallpegel an vielbefahrenen Motorradstrecken bemerkbar machen, wird es noch Jahre länger dauern, denn die bis dahin verkauften Motorräder werden ja nicht einfach verschwinden, sondern weiterhin gefahren. Dass effektiv lärmgeplagte Anwohner sich so lange gedulden wollen, ist ausgeschlossen. Der politische Druck wird zunehmen, und damit die Gefahr unüberlegter Pseudo-Massnahmen.

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