Verschärfter Bussgeldkatalog ausser Kraft gesetzt
Rückwärtsgang: Am 28. April trat in Deutschland ein verschärfter Bussgeldkatalog im Kraft, nun gilt vorerst wieder der alte
Bei der Novelle der Strassenverkehrsordnung handelt es sich um eine Verordnung. In einer Verordnung muss im Text der Gesetzesbezug der jeweiligen Passagen erwähnt sein, was bei den Passagen zu Geschwindigkeitsüberschreitungen, Befahren des Pannenstreifens und zur Rettungsgasse unterlassen wurde. Damit sind diese Teile der Verordnung nach Einschätzung von Juristen ungültig.
In einer Telefonkonferenz forderte Scheuer (CSU) am Donnerstag (2. Juli) die Bundesländer auf, bis auf weiteres wieder den alten Bussgeldkatalog anzuwenden. Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein haben diese Aufforderung bereits umgesetzt, die anderen dürften folgen.
Der alte Bussgeldkatalog sieht deutlich mildere Strafen vor, ebenso wird der Entzug des Führerscheins deutlich zurückhaltender angewendet. Autofahrer protestierten und klagten insbesondere gegen den Entzug des Führerscheins für vier Wochen nach einmaligen Übertreten des Tempolimits innerorts um 21 km/h. Diese Bestrafung wird als unverhältnismässig empfunden, insbesondere nach jahrelanger untadeliger Fahrpraxis.
Zum Rückzug des verschärften Bussgeldkatalogs beigetragen hat sicher auch die Online-Petition des Automobilclubs Mobil in Deutschland, die von 160.500 Personen unterzeichnet wurde. Die Petition verlangt eine zurückhaltendere Anwendung von Fahrverboten. Überhaupt kein Verständnis für den Rückzug der Novelle haben rot-grüne Politiker.