Neu 2017: Rollerverbot, Wildcards, Flag-to-Flag
Was würden wohl John Kocinski und Aaron Slight zum Rollerverbot sagen?
Mit der Änderung der Startaufstellung für den zweiten Superbike-Lauf sorgte die Superbike-Kommission für einen Paukenschlag. Bei ihrem Meeting in Madrid am 1. Dezember beschlossen die Vertreter von FIM, Dorna und der Herstellervereinigung MSMA aber weitere Änderungen im Reglement der Superbike-WM 2017.
Für die Superbike-Klasse eher von theoretischer Natur ist die Reduzierung der erlaubten Wildcards. Nur fünf verschiedene Gaststarter verirrten sich in der Saison 2016 ins Teilnehmerfeld, beim Meeting in Magny-Cours waren Matthieu Lussiana und Alex Placassagne zwei zusätzliche Piloten dabei – und mehr sollen es nach neuer Festlegung der Superbike-Kommission auch nicht mehr werden können: Ab 2017 ist die Teilnahme von Wildcard-Piloten auf nur noch zwei begrenzt.
Diese neue Festlegung gilt jedoch auch für alle anderen Rennklassen eines jeden Meetings, also auch für Supersport-WM, Superstock-1000-EM und die neue Supersport-WM 300. Da in diesen Klassen weitaus größere Teilnehmerfelder die Regel bzw. zu erwarten sind, ist die Limitierung auf zwei Gaststarter nachvollziehbar.
Übrigens: Der wegen Einführung der neuen Supersport-WM 300 erforderliche neue Zeitplan befindet sich noch in Diskussion.
Ab 2017 werden wir die sog. Flag-to-Flag-Rennen auch in der Supersport-WM erleben, sofern geänderte Streckenbedingungen während eines Rennens einen Reifenwechsel erforderlich machen. Aus diesem Grund wurde auch das technische Reglement im Bereich der vorderen Radaufhängung geändert, um einen schnelleren und sicheren Reifenwechsel zu ermöglichen. Diese Maßnahme erhöht die Planungssicherheit für Veranstalter und TV-Stationen.
Wie in der MotoGP wird ab kommender Saison auch das Befahren der Rennstrecke mit Scootern verboten. Streckenbesichtigungen müssen zu Fuß oder mit dem Fahrrad erfolgen.
In der Superbike-WM muss die Airbox wie bisher der Serie entsprechen; der Tausch von Sensoren wird ab 2017 aber erlaubt. Sofern die Funktion unverändert bleibt, dürfen auch Teile eines variablen Ansaugtrakts getauscht werden.