Aufatmen: EU regelt Versicherung für Motorsportler
Ohne Gesetzesänderung hätten sogar die Kinder-Bikes eine Haftpflichtversicherung benötigt
In einer Prozedur, die im EU-Recht informeller Trilog genannt wird, haben sich die drei gesetzgebenden Institutionen, das europäische Parlament, die europäische Kommission und der Rat der europäischen Union, auf Änderungen des Motorfahrzeug-Versicherungsrechts geeinigt. Mit den Änderungen wird Motorsport von diesen Gesetzen ausgenommen.
Angestrebt wurde diese Ausnahmeregelung seit 2014. Bis dahin ging man davon aus, dass die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung nur für Fahrzeuge, die auf öffentlichen Straßen und Plätzen verkehren, obligatorisch ist. Dann fällte der Europäische Gerichtshof ein Fehlurteil, als er nach einem Unfall mit einem Anhänger auf einer Farm in Slowenien festlegte, dass alle Motorfahrzeuge mindestens eine Haftpflichtversicherung brauchen, auch solche, die nur auf Privatgrund eingesetzt werden.
Dieses Fehlurteil betrifft auch Fahrzeuge ohne Straßenzulassung, zum Beispiel Karts, Motocross- oder Rundstreckenmotorräder, die ausschließlich auf privaten Rennstrecken gefahren werden.
Seither haben der Automobil-Weltverband FIA und der Motorrad-Weltverband FIM zusammen mit weiteren Organisationen lobbyiert, um das EU-Recht zu ändern. Im Speziellen ging es darum, Motorsport vom Haftpflichtversicherungs-Zwang auszunehmen, weil im Motorsport andere Versicherungen zur Anwendung kommen, welche Teilnehmer, Helfer und Zuschauer abdecken.
Nun haben die drei gesetzgebenden Organe der EU dieser Ausnahme zugestimmt. Diese Ausnahme dürfte Ende 2021 als EU-Recht in Kraft treten. Danach müssen die Mitgliedstaaten der EU ihre Gesetze anpassen. Da viele EU-Staaten bereits spezielle Versicherungsregelungen für Motorsport kennen, die nun minimal angepasst werden müssen, könnte dieser Prozess bis Ende 2023 abgeschlossen sein.
Der Versicherungs-Zwang hätte den Motorsport verteuert, ohne dass die Mehrausgaben einen verbesserten Versicherungsschutz gebracht hätten. Wäre das alles nicht erfolgt, hätte selbst für Kinder-Motocross-Motorrädchen eine (wohl nie benötigte) Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden müssen.
Die spezielle EU-Regelung für Motorsport umfasst Rennen, Trainings, Testfahrten und Demonstrationsläufe. Organisatoren müssen weiterhin eine Haftpflichtversicherung abschließen, welche Dritte wie Zuschauer und Begleitpersonen abdeckt, nicht jedoch Fahrer und ihre Fahrzeuge. Diese Risiken können in speziell angepassten Versicherungslösungen gedeckt oder aber selbst getragen werden.