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Alfa-Romeo-Rekurs abgelehnt: Hockenheim-Strafe bleibt

Von Otto Zuber
Kimi Räikkönen und Antonio Giovinazzi mussten in Hockenheim eine bittere Pille schlucken

Kimi Räikkönen und Antonio Giovinazzi mussten in Hockenheim eine bittere Pille schlucken

Die zehn Punkte, die Alfa Romeo durch die Strafen gegen Kimi Räikkönen und Antonio Giovinazzi in Hockenheim verloren hat, wird der Rennstall aus Hinwil nicht zurückbekommen. Die FIA hat ihr Urteil gefällt.

Auf die grosse Freude über die gewonnenen zehn WM-Punkte folgte in Hockenheim die bittere Enttäuschung: Weil die Regelhüter beim Start zum Deutschland-GP Unstimmigkeiten bei den Drehmoment-Daten der beiden Alfa Romeo-Renner von Kimi Räikkönen und Antonio Giovinazzi festgestellt hatten, brummten sie den beiden Stallgefährten schmerzliche Zeitstrafen auf.

Die nach der Zielankunft ausgesprochenen 10-Sekunden-Stop-and-Go-Strafen wurden den Regeln entsprechend in 30-Sekunden-Zeitstrafen umgewandelt, was die Alfa Romeo-Teamkollegen von den Plätzen 7 und 8 auf die Ränge 12 und 13 zurückwarf. Die Punkte gingen letztlich an das Haas-Duo Romain Grosjean und Kevin Magnussen, denn diese profitierten am meisten von den Strafen, die dem Iceman und dem Ferrari-Junior aus Italien aufgebrummt worden waren.

Das Team kündigte nach den bitteren Strafen umgehend an, dass es gegen die harsche Entscheidung der Rennkommissare Berufung einlegen würde, was man kurz darauf auch tat. Allerdings trugen die Bemühungen keine Früchte – die Strafen, die wegen der Verletzung des Artikels 27.1. des sportlichen Reglements ausgesprochen wurden, bleiben bestehen, wie das Berufungsgericht der FIA in dieser Woche entschieden hat. Der Rekurs der Entscheidungsträger aus Hinwil wurde abgelehnt.

Philippe Roberti de Winghe (Belgien), Harry Duijm (Niederlande), Ulrich Haas (Deutschland), David Miles (Australien) und Erich Sedelmayer (Österreich) wiesen den entsprechenden Antrag, der am 31. Juli 2019 eingereicht worden war, am Freitag vor dem Japan-GP ab. Damit gaben sie den vier Rennkommissaren aus Hockenheim hatten bei der Strafe auf Artikel 27.1. des sportlichen Reglements Bezug genommen, der festhält, dass die Piloten ihre Autos «selbständig und ohne fremde Hilfe steuern müssen.»

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